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Der Fall des Monats - Gestohlenes Reisegepäck

Nach dem Flug fehlte die Kamera - die Airline putzt sich ab.

Frau Mag. Wieser aus Leonding wollte den Urlaub in Quito verbringen, der Hauptstadt von Ecuador. Als Handgepäck hatte sie einen kleinen Koffer mit. Schließlich sitzt man ja mehr als zwölf Stunden im Flieger und will sich da frisch machen. Die Kamera hatte sie umgehängt.

Einfach den Koffer entrissen. Beim Umsteigen auf dem Amsterdamer Flughafen las Frau Wieser den Hinweis, dass nur ein Gepäckstück erlaubt sei. Folgsam gab sie daher die Kamera in den Handgepäckskoffer. Der hatte nur einen Reißverschluss. Das Einsteigen in die Maschine verlief chaotisch, erzählt Frau Wieser: „Im Gedränge nahm mir ein KLM-Angestellter meinen Koffer ab mit der Begründung, die Maschine sei voll und für den Koffer zu wenig Platz. Ehe ich noch protestieren konnte, hatte er mir einen Gepäckschein in die Hand gedrückt. Ich war ziemlich verdattert, hatte aber keine Chance, mich zu wehren oder die Kamera wieder aus dem Koffer zu nehmen.“

Mühsame Reklamation. Als der Handkoffer in Quito vom Gepäckband lief, schaute Frau Wieser sofort hinein. Die Kamera fehlte, Tasche und Zubehör waren noch da. Sofort meldete sie den Diebstahl. Die Dame am Reklamationsschalter versprach, sich darum zu kümmern und gab ihr zwei Telefonnummern. Im Hotel stellte sich dann heraus, dass auch der Reisewecker gestohlen war. Das wollte Frau Wieser natürlich auch melden. Doch die Dame von der Reklamation war nicht mehr zu erreichen. Im Stadtbüro von KLM wusste man ebenfalls von nichts. Wieder zurück in Österreich, schrieb Frau Wieser ihrer Reiseversicherung.

Abgewimmelt. Diese lehnte es jedoch ab, für den Schaden aufzukommen: Wertgegenstände seien laut Versicherungsbedingungen nicht versichert, der Wecker scheine nicht auf der Schadensbestätigung der Fluglinie auf. Also wandte sich Frau Mag. Wieser an KLM. Dort war man lediglich bereit, „kulanzhalber“ für den Wecker 500 Schilling herauszurücken und meinte, dass für Kameras keine Haftung übernommen werde. Die Schlussfloskel: „… würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord eines KLM-Fluges …“ empfand Frau Wieser als blanken Hohn und wandte sich an uns. Wir meinen, dass die Airline gemäß Warschauer Abkommen sehr wohl für Gepäck haftet. Außerdem war der Koffer ja gegen Frau Wiesers Willen „kassiert“ worden. Doch diese Argumente stießen bei KLM auf taube Ohren: „Unsere Mitarbeiter halten niemals das Gepäck gegen den Willen des Fluggastes zurück“, schrieb KLM ziemlich forsch zurück. Frau Wieser hätte halt beim Einchecken in Amsterdam die Kamera wieder herausnehmen sollen. Beförderungsbedingungen hin, Warschauer Abkommen her: Kulanz ist für KLM offenbar ein Fremdwort.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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