"Bei mehreren Banken werden die Depotgebühren auf Basis des aktuellen Kurses der Anleihen berechnet. Liegt der Kurs jedoch unter dem Nominale, ist die Basis der Berechnung nicht mehr der aktuelle Kurs, sondern das Nominale! Ist das korrekt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Peter Kolba.
Dr. Peter Kolba |
"Bei einem ausführlichen Studium meiner Depotgebühren habe ich festgestellt, dass bei mehreren Banken die Berechnung so erfolgt, dass die Basis der Gebühren grundsätzlich der aktuelle Kurs der Anleihen ist. Liegt der Kurs jedoch unter dem Nominale, ist die Basis der Berechnung nicht mehr der aktuelle Kurs, sondern das Nominale! Ist das korrekt?"
Nein. Dass für die Berechnung des Depotentgelts zwar ein über dem Nennwert des Wertpapiers liegender Kurswert, nicht aber ein niedriger Kurswert maßgeblich sein soll, halten wir für gröblich benachteiligend für Konsumenten. Für diese Ungleichbehandlung gibt es keine sachliche Rechtfertigung, weil der Aufwand der Bank nicht vom Wert des einzelnen Wertpapiers abhängt. Derzeit mahnen wir Banken ab, die derartige Klauseln verwenden. Sollten diese Bestimmungen nicht geändert werden, werden wir Klage einbringen.