Bosch konnte die Wartungstermine für die Wärmepumpe nicht einhalten, legte aber trotzdem eine Rechnung. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
2013 hatte Herr Bawa bei der Robert Bosch AG (Wien) einen Wartungsvertrag mit 10-jähriger Laufzeit für seine Wärmepumpe abgeschlossen. In diesem Vertrag war ein Pauschalpreis von 204 € pro Wartung festgelegt. 2016 kam trotz aller Bemühungen kein Termin für die Durchführung der Arbeiten zustande.
Erst keinen Termin bekommen
Anfang Oktober hatte Herr Bawa von der Robert Bosch AG ein Schreiben erhalten, in dem er zur Terminvereinbarung aufgefordert wurde. Herr Bawa kontaktierte das Unternehmen zuerst per E-Mail, dann telefonisch. Doch bei Robert Bosch war man ausgelastet und konnte ihm daher keinen Termin anbieten. Im Jänner 2017 versuchte Herr Bawa wieder, einen Termin auszumachen. Dieser wurde zuerst mit 16.2.2017 festgelegt, dann aber zwei Mal verschoben. Am 21.2.2017 war es endlich so weit: Die Arbeiten wurden durchgeführt.
Dann statt 204 Euro 331,44
Bald darauf flatterte Herrn Bawa die Rechnung ins Haus. Doch statt der vertraglich vereinbarten 204 € wurden ihm für die Wartung nun 331,44 € verrechnet. Damit nicht genug: Auf der Rechnung war obendrein vermerkt, dass der Wartungsvertrag storniert worden sei. Herr Bawa hatte den Vertrag nicht aufgelöst. Er ging von einer Laufzeit bis zum Jahr 2023 aus! Er wandte sich an unser Beratungszentrum. Unsere Juristin verfasste ein Interventionsschreiben, in dem sie den Sachverhalt nochmals darstellte. Sie bat die Robert Bosch AG um Bestätigung, dass Herrn Bawas Wartungsvertrag bis 2023 gilt. Und sie forderte, dem Kunden eine korrigierte, dem Vertrag entsprechende Rechnung über 204 € auszustellen.
Bosch entschuldigte sich
Die Robert Bosch AG entschuldigte sich in ihrem Antwortschreiben für das entstandene Missverständnis. Der Wartungsauftrag für 2016 sei irrtümlich durch das unternehmenseigene Servicecenter storniert worden. Herr Bawa habe deshalb eine eingeschriebene Aufforderung zur Terminvereinbarung erhalten. Da aber keine zeitnahe Terminvereinbarung erfolgte, wurde der Wartungsvertrag werksseitig storniert. Die Verrechnung sei daher nach dem tatsächlichen Einsatz des Technikers erfolgt. Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Bawa reaktivierte die Robert Bosch AG den Wartungsvertrag und korrigierte die Rechnung.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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