Wenn jemand auf Betrüger hereinfällt und Geld überweist, haftet auch der Zahlungsdienstleister? Teilweise, entschied der Oberste Gerichtshof. Western Union musste die Hälfte des Betrages der Konsumentin zurückzahlen.
Es geht um den sogenannten "Neffen-" oder "Enkeltrick“. Eine Verbraucherin wurde von einer Unbekannten, die sich als ihre Cousine ausgab, angerufen und gebeten, dringend rund 2.500 Euro zu überwiesen. Sie müsse in England ein Haus kaufen. Die Konsumentin fragte nicht nach, ob es sich tatsächlich um ihre Cousine handelte. Für die Konsumentin war es auch nicht ungewöhnlich, dass die Cousine von Polen nach England ziehen würde. Letztlich war das Geld weg.
Sorgfältiger kontrollieren?
Wir hatten im Auftrag des Sozialministeriums den Finanzdienstleister geklagt und gemeint: Das Geldinstitut müsse sorgfältiger kontrollieren. Außerdem sei gesetzlich bei solchen Fällen kein Platz für ein allfälliges Mitverschulden der Kundin. Der Prozess zog sich durch alle Instanzen und der Oberste Gerichtshof entschied: halbe-halbe.
Lesen Sie die ganze Geschichte und das Urteil auf verbraucherrecht.at: Neffentrick: OGH-Entscheidung bei Betrug im Finanztransfergeschäft