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Bestattung: Ewige Ruhe daheim - Zu Hause bleiben

Wer sich von einem lieben Verstorbenen nicht trennen möchte, kann ihn auch zu sich nach Hause nehmen. Vorausgesetzt, er hat dazu eine Bewilligung.

„Ich möchte mein Haus auch nach meinem Tod nicht verlassen. Außerdem will ich meinen Angehörigen sparen helfen. Gibt es die Möglichkeit, dass meine Asche daheim aufbewahrt wird?“, wollten Leser als Reaktion auf unseren Bericht „Nepp am Grab“ („Konsument“ 11/2007) von uns wissen. Ja, diese Möglichkeit gibt es tatsächlich.

Friedhofszwang mit Lücken

Trotz Friedhofszwang ist es hierzulande prinzipiell gestattet, die Aschenurne eines verstorbenen Familienmitglieds zu Hause aufzubewahren oder im Garten zu vergraben. Alle Bundesländer bis auf  Vorarlberg und Tirol räumen in ihren Gesetzestexten explizit die Möglichkeit ein, eine sogenannte Privatbegräbnisstätte (auch „Sonderbestattungsanlage“ genannt) zu errichten. Selbst wenn in den beiden westlichen Bundesländern eine diesbezügliche Bestimmung bislang noch fehlt, kann auch in Tirol diese Bestattungsart ausnahmsweise von der Landesregierung bewilligt werden. Und in Vorarlberg wird sie wohl demnächst als Option Eingang in das Landesgesetz finden – an einer entsprechenden Novelle wird gerade gearbeitet.

Nur auf Antrag

Eine Privatbegräbnisstätte muss behördlich genehmigt werden. Ein entsprechender Antrag ist in den Landeshauptstädten beim Magistrat einzureichen, in kleineren Gemeinden beim Bürgermeister. Welche Bedingungen zu erfüllen sind, regelt im Einzelnen das jeweilige Landesgesetz. Erforderlich ist überall, dass sowohl der Grundeigentümer als auch die engsten Familienangehörigen eine schriftliche Einverständniserklärung zu der Privatbegräbnisstätte abgeben. Dem Antrag ist außerdem ein Lageplan der Wohnung bzw. des Grundstücks beizulegen, in dem genau eingezeichnet ist, wo die Urne mit der Leichenasche des verstorbenen Familienmitglieds stehen soll.

 

Aufbewahrungsort Mauernische

Ein klassischer Aufbewahrungsort ist die Mauernische. Es kann aber auch das Fensterbrett sein. Nur muss in diesem Fall ein fixer Standort geschaffen werden, z.B. mit Kanthölzern. Wer die Urne in der Küche oder in einem Abstellraum deponieren möchte, wird wohl keine Bewilligung erhalten – oder er hat zumindest erhöhten Erklärungsbedarf. Der Aufbewahrungsort darf nämlich, wie es im Gesetz steht, nicht gegen den allgemeinen Anstand oder die guten Sitten verstoßen. Eine Formulierung, die freilich großen Interpretationsspielraum zulässt. Letztlich liegt die Entscheidung oft im Ermessensspielraum einer einzelnen Person, nämlich des Bürgermeisters bzw. Magistratsbeamten.

Erdgrab im Garten

Grundsätzlich ist auch die Ganzkörperbestattung eines Verstorbenen im eigenen Garten möglich. In diesem Fall gilt es, neben der Pietät auch bestimmte Umweltauflagen zu beachten. Unter Umständen muss der Nachweis erbracht werden, dass das Grundwasser durch das Erdgrab nicht gefährdet wird. Dieser Weg durch die Institutionen ist damit deutlich mühsamer als bei der Aufbewahrung einer Urne.

Ein Friedhof ist öffentlich zugänglich, eine Privatbegräbnisstätte nicht. Das macht den großen Unterschied aus. Derjenige, dem die Privatbegräbnisstätte gehört, kann allein bestimmen, wen er in seine Wohnung bzw. auf sein Grundstück lässt. Da die engsten Familienmitglieder ihr Einverständnis zu dieser Art von Begräbnisstätte gegeben haben, ist davon auszugehen, dass die Frage des Zutritts familienintern geklärt wurde.

Doch hält diese Abmachung auch für alle Zeiten? Sind Meinungsverschiedenheiten und Streitereien auszuschließen? Wohl kaum, deshalb liegt hier ein Moment der Unsicherheit und damit auch ein gewisses Konfliktpotenzial. Die rechtliche Lage ist jedenfalls eindeutig: Der Grundeigentümer kann auch Familienangehörigen den Zutritt verweigern.

Preiswerte Lösung

Die Bearbeitung eines Antrags für eine Privatbegräbnisstätte dauert in Wien zwischen ein und zwei Wochen. Die Verwaltungsgebühr liegt bei rund 230 Euro. Es fallen keine Friedhofsgebühren an, damit ist diese Form eine der günstigsten Bestattungsarten überhaupt. Bleibt nur noch die Frage: Ist die billige Lösung auch die beste? Nicht unbedingt! Dann nämlich nicht, wenn die dauernde Präsenz der Leichenasche, also des toten Menschen, in den eigenen vier Wänden eher eine Belastung als einen Trost darstellt.

Dieser Aspekt muss vorher bedacht werden, es dürfen nicht nur die Kosten zählen. Pro Jahr werden in Wien 80 bis 100 Privatbegräbnisstätten bewilligt, in Linz zwischen 10 und 15, um nur zwei Beispiele zu nennen. Psychologen geben zu bedenken, dass eine Privatbegräbnisstätte die Loslösung von dem Toten und damit den Trauerprozess erschweren kann.

Wenn Sie sich trotzdem für diese Bestattungsart entscheiden, bekommen Sie immer wieder Besuch. Die Behörde kontrolliert regelmäßig, ob die Urne auch tatsächlich an ihrem angegebenen Ort steht. Die Totenruhe ist zu wahren. Dieses Gebot gilt selbstverständlich auch im Privatbereich.

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