Wer sich von einem lieben Verstorbenen nicht trennen möchte, kann ihn auch zu sich nach Hause nehmen. Vorausgesetzt, er hat dazu eine Bewilligung.
„Ich möchte mein Haus auch nach meinem Tod nicht verlassen. Außerdem will ich meinen Angehörigen sparen helfen. Gibt es die Möglichkeit, dass meine Asche daheim aufbewahrt wird?“, wollten Leser als Reaktion auf unseren Bericht „Nepp am Grab“ („Konsument“ 11/2007) von uns wissen. Ja, diese Möglichkeit gibt es tatsächlich.
Friedhofszwang mit Lücken
Trotz Friedhofszwang ist es hierzulande prinzipiell gestattet, die Aschenurne eines verstorbenen Familienmitglieds zu Hause aufzubewahren oder im Garten zu vergraben. Alle Bundesländer bis auf Vorarlberg und Tirol räumen in ihren Gesetzestexten explizit die Möglichkeit ein, eine sogenannte Privatbegräbnisstätte (auch „Sonderbestattungsanlage“ genannt) zu errichten. Selbst wenn in den beiden westlichen Bundesländern eine diesbezügliche Bestimmung bislang noch fehlt, kann auch in Tirol diese Bestattungsart ausnahmsweise von der Landesregierung bewilligt werden. Und in Vorarlberg wird sie wohl demnächst als Option Eingang in das Landesgesetz finden – an einer entsprechenden Novelle wird gerade gearbeitet.
Nur auf Antrag
Eine Privatbegräbnisstätte muss behördlich genehmigt werden. Ein entsprechender Antrag ist in den Landeshauptstädten beim Magistrat einzureichen, in kleineren Gemeinden beim Bürgermeister. Welche Bedingungen zu erfüllen sind, regelt im Einzelnen das jeweilige Landesgesetz. Erforderlich ist überall, dass sowohl der Grundeigentümer als auch die engsten Familienangehörigen eine schriftliche Einverständniserklärung zu der Privatbegräbnisstätte abgeben. Dem Antrag ist außerdem ein Lageplan der Wohnung bzw. des Grundstücks beizulegen, in dem genau eingezeichnet ist, wo die Urne mit der Leichenasche des verstorbenen Familienmitglieds stehen soll.