Die Bawag P.S.K. informierte Kunden wegen geänderter E-Banking-Bedingungen per E-Banking-Mailbox. Der VKI klagte dagegen und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof recht. Die Kunden müssen auf Papier oder, wenn vereinbart, einem dauerhaften Datenträger spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt informiert werden, sonst sind die Änderungen nicht wirksam.
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