Auslandsüberweisung nicht stornierbar! Doch das erfährt Herr Klein erst durch ein Inkassobüro. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Alexander Wurditsch betreut.
Herr Klein hatte bei der Bawag P.S.K. eine Auslands-Baranweisung über 10.000 € nach Tunesien in Auftrag gegeben und den Betrag am Schalter eingezahlt. Auf Verlangen der Bank wies er noch die Herkunft des Geldes nach, widerrief aber kurz darauf den Auslandsüberweisungsauftrag.
Auslandsüberweisung nicht stornierbar?
Er kündigte sein Bawag-P.S.K.-Konto und ersuchte, die 10.000 € stattdessen auf das Konto seiner Frau zu überweisen. Das gehe in Ordnung, wurde ihm gesagt. Doch dann wurde er wiederholt von der Bank und schließlich auch von einem Inkassobüro aufgefordert, den Rückstand in Höhe von 10.012 € auf seinem Konto auszugleichen. Die Auslandsüberweisung sei nicht stornierbar gewesen, hieß es jetzt.
Nach Intervention: Forderungen eingestellt
Wir ersuchten die Bawag P.S.K., die Sachlage nochmals zu prüfen und die Forderung einzustellen. Auf unsere Intervention reagierte die Bawag P.S.K. letztlich kundenfreundlich und machte die Forderung gegenüber Herrn Klein nicht mehr geltend.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
- Hier finden Sie alle Artikel aus "Ein Fall für Konsument" auf konsument.at