Zum Inhalt

BAWAG-Kontobox: Entschädigung für Kunden - Klage erfolgreich, Geld zurück

, aktualisiert am

Aus dem billigen ins teurere Konto gedrängt: Einigung mit BAWAG P.S.K. zur Kontoumstellung 2016. Kunden erhalten eine Entschädigung und können ins alte Kontomodell zurück.

Im Oktober 2016 erhielten Kunden der BAWAG P.S.K. Post von ihrem Institut. Inhalt des Schreibens war – wenig behutsam in Marketing verpackt – ein sanfter Zwang, auf ein teureres Kontomodell zu wechseln.

Das aktuelle Kontomodell werde eingestellt, hieß es, der Umstieg auf die neuen Konto-Box-Modelle sei angesagt. Im Klartext: Raus aus dem billigen, rein in das teurere Konto. Und: Sollten sie nicht freiwillig wechseln, drohte die Bank den Kunden, werde das bestehende Girokonto per 31.1.2017 gekündigt.

Alles klar? Nicht ganz. Unternehmen dürfen Preise anheben, Leistungen ändern und BAWAG verzeichnet starke Gewinne für das erste Quartal 2019; sie müssen aber Gesetze und dem Kunden gegenüber Mindeststandards der Fairness einhalten. Betroffen waren, so help.orf.at etwa 20.000 Kunden. Wir hielten die Vorgangsweise der BAWAG P.S.K. für gesetzwidrig, klagten im Auftrag des Sozialministeriums und waren damit in letzter Instanz erfolgreich.

Besser, schlechter, gleich?

Anfang 2019 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass diese Änderungskündigungen unzulässig sind – Grund: intransparente Vorgehensweise. So heißt es z.B. im Urteil wörtlich: "Aus dem Konditionenblatt für die neuen Kontopakete ist nicht per se ersichtlich, ob sich mit einem Umstieg die Vertragsbedingungen verbessern, verschlechtern oder auch gleich bleiben."

Details und Urteil lesen Sie auf www.verbraucherrecht.at OGH: BAWAG Kontoumstellung unzulässig. Wir verhandelten mit der BAWAG P.S.K., um eine Lösung für die Konsumentinnen und Konsumenten zu erzielen. Die Betroffenen erhalten nun von der Bank eine Entschädigung für die Mehrkosten und können auf Wunsch auch auf das alte Kontomodell zurück wechseln.

32 Euro für 12 Monate retour

Die BAWAG P.S.K. wird eine pauschale Ersatzzahlung für die Entgeltdifferenz zwischen altem und neuem Kontomodell leisten. Die Abgeltung beträgt 32 Euro für jeweils volle 12 Monate, in denen das neue Kontomodell zur Verrechnung kam. Sollten Kunden nach dem Wechsel im Zuge der Änderungskündigung – also nach dem März 2017 – einen weiteren Produktwechsel beauftragt haben, steht ihnen die Abgeltung entsprechend für den Zeitraum bis zu diesem zweiten Produktwechsel zu.

Zudem können betroffene BAWAG-Kunden verlangen, auf jenes Kontomodell zurück zu wechseln, das vor der Änderungskündigung vereinbart war. Die Umstellung auf das alte Kontomodell ist nur für jene Kunden möglich, die nach dem März 2017 keinen weiteren Produktwechsel auf ein anderes Kontomodell der BAWAG P.S.K. vorgenommen haben.

Onlineformular oder Filiale

Konsumentinnen und Konsumenten können die pauschalen Ersatzzahlungen und die Kontomodell-Rückstellung entweder über ein Onlineformular auf der Webseite der BAWAG P.S.K. OGH-Entscheidung zur Kontoumstellung Einigung zwischen VKI und BAWAG P.S.K. oder Ulrike Wolf (Bild: U. Romstorfer/VKI)persönlich beim Betreuer in der Filiale verlangen.

"Die Einigung beseitigt die Nachteile aus der seinerzeitigen Umstellung. Konsumentinnen und Konsumenten bekommen damit eine praktikable Lösung und erhalten rasch Geld bzw. eine Gutschrift", erklärt die Leiterin der Abteilung Sammelaktionen des VKI, Ulrike Wolf.

Achtung, Frist! - Bis 31.5.2020 melden

Betroffene Kunden können ihre Ansprüche bis 31.5.2020 an die BAWAG P.S.K. richten. Die Einigung gilt für Konsumentinnen und Konsumenten, die von der BAWAG P.S.K. im Zeitraum August 2016 bis März 2017 eine Änderungskündigung zu ihren Girokonten erhalten haben und im Zeitraum August 2016 bis März 2017 auf ein neues KontoBox-Modell der BAWAG P.S.K. umgestiegen sind.

Mehr Infos

Weitere Infos finden Sie auf Einigung zum Streit um die Kontoumstellung 2016.

Ihre Erfahrungen bei der Abwicklung können Sie an Mail an leserbriefe@konsument.at berichten.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Vorsicht beim Kauf auf Pump

Vorsicht beim Kauf auf Pump

„Kauf jetzt, zahl später“ ist der neueste Onlinetrend bei Konsumkrediten. Wir raten zur Zurückhaltung.

Klarna-Probleme: Mahnung trotz Zahlung

Klarna-Probleme: Mahnung trotz Zahlung

Wir haben sehr viele Beschwerden zu Klarna. Die Arbeiterkammer hat den Zahlungsdienstleister erfolgreich geklagt. Enttäuschte Kund:innen schäumen in Onlinekommentaren.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang