"Ein Fall für Konsument": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Bauhaus veranlasste die Stornierung der Rechnung für die Reparatur der Dampfdusche bei Kapec-san.
Frau Klinger hatte 2008 bei Bauhaus (Wien) eine Dampfdusche um 1.190 Euro gekauft. Doch die Freude über die Neuerwerbung war kurz: Die Dusche tropfte stark. Frau Klinger kontaktierte die Firma Bauhaus. Diese beauftragte den Bauhaus-Installateur mit der Reparatur. Er konnte den Mangel nur für kurze Zeit beheben, die Dusche tropfte wieder. Frau Klinger wandte sich erneut an Bauhaus. Wieder wurde ein Installateur von Bauhaus mit der Reparatur betraut, doch auch diesmal konnte der Mangel nicht dauerhaft beseitigt werden.
Rechnung von Kapec-san
Seit dem Kauf der Dampfdusche waren bereits etwas mehr als zwei Jahre vergangen, als Bauhaus Frau Klinger schließlich die Firma Kapec-san (Oberösterreich) zwecks Reparatur der Dusche empfahl. Frau Klinger beauftragte also Kapec-san. Sie war davon überzeugt, dass die Arbeit im Rahmen der Gewährleistung und daher unentgeltlich erfolgte. Da sie die Firma selbst beauftragt hatte ohne die Rechtslage vorher geklärt zu haben, erhielt sie von Kapec-san eine Rechnung über knapp 980 Euro. Das war fast so viel, wie sie 2008 für die Dusche bezahlt hatte!
Gewährleistung verlängert sich
In unserem Interventionsschreiben wiesen wir Bauhaus auf die nach wie vor geltende Gewährleistung hin: Diese Frist beträgt an sich zwei Jahre ab Übergabe der gekauften Ware, verlängert sich aber durch einen beanstandeten Mangel jeweils um weitere zwei Jahre. Also hatte Bauhaus für diese Reparatur aufzukommen. Bauhaus veranlasste die Stornierung der Rechnung bei Kapec-san. Frau Klinger musste die Reparatur nicht bezahlen.