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Bankgebühren: Urteil gegen Erhöhung - BA und Erste verzichten

Bislang konnten Banken ihre Gebühren ohne Zustimmung der Kunden gemäß Verbrauchpreisindex erhöhen. Das geht durch ein neues Urteil nicht mehr so einfach.

Die Vorgeschichte: Seit Jahren haben Banken die Höhe ihrer Entgelte an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) geknüpft. Die nächste Erhöhung hatte zuletzt u.a. die Bank Austria für 1. April 2011 angekündigt. Gesenkt wurden die Kosten - mangels fallender Verbraucherpreise - bislang noch nie. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen diese einseitige Automatik geklagt. Handelsgericht und Oberlandesgericht Wien entschieden: Alle Kosten (Zinsen und Wechselkurse ausgenommen) können nur einvernehmlich geändert werden. Zwar geht der Prozess in die nächste Instanz, trotzdem wollen nun Bank Austria und Erste für das Jahr 2011 auf eine Erhöhung verzichten, berichtet das "Wirtschaftsblatt".

Widerspricht dem Zahlungsdienstegesetz

Die Klausel der Banken, wonach alle Entgelte gemäß dem VPI einseitig geändert werden dürfen, widerspricht dem Zahlungsdienstegesetz vom 1.1.2009. Nach diesem müssen Banken ihre Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten einer Neuerung informieren. Innerhalb dieser Frist kann der Konsument der Änderung widersprechen oder den Vertrag kosten- und fristlos kündigen. Schweigt der Kunde, stimmt er den neuen Vereinbarungen zu.

Bis zur letzten Instanz

Dr. Julia Jungwirth, Juristin in der VKI-Rechtsabteilung: "Es ist davon auszugehen, dass diese Urteile auch beim Obersten Gerichtshof halten. Dann müssen die Banken die zu Unrecht kassierten Entgelte zurückzahlen."

BAWAG-Kunden mussten noch kurz vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Preiserhöhung in Kauf nehmen. Auch sie können darauf bestehen, dass zuviel bezahlte Entgelte rückerstattet werden.

Mehr Infos gibt es auf www.verbraucherrecht.at, der Website der VKI-Rechtsabteilung.

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