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Bankgebühr für Barauszahlung - BAWAG hat Schraube angezogen

Für Bargeldauszahlungen verlangt die BAWAG P.S.K. künftig einen Euro. Was hauptsächlich jene belastet, die ohnehin wenig haben.

Erst kürzlich haben wir ein höchstgerichtliches Urteil erreicht, dem zufolge die Banken ihre Kontoführungsgebühren nicht mehr automatisch erhöhen dürfen. Allerdings hat der Oberste Gerichtshof den Geldinstituten sechs Monate Schonfrist gegeben, um ihre Geschäftsbedingungen rechtskonform zu gestalten.

Entgelt für Bar- und Scheckauszahlungen

Und weiter wird kräftig an der Gebührenschraube gedreht. So erhielten Kunden der BAWAG P.S.K. Ende September ein Schreiben mit der Ankündigung, dass per 1. Jänner 2013 für Bar- oder Scheckauszahlungen am Schalter ein Entgelt von einem Euro eingeführt wird. Bisher waren Geldbehebungen am Schalter kostenlos. Die Bank weist noch darauf hin, dass man sich eine Bankomatkarte zulegen kann, um sich diese Kosten zu ersparen. Aber auch die kostet 22,65 Euro im Jahr.

Geld zahlen für Bankomatkarte die nicht gebraucht wird

Nun verfügen wohl die meisten Personen, die ein Girokonto haben, auch über eine Bankomatkarte. Aber eben nicht alle. Der Leser, der uns über dieses Ärgernis berichtete, merkte dazu an: „Mein Sohn ist behindert und bezieht die Mindestsicherung. Warum soll er 22,65 Euro für eine Bankomatkarte ausgeben, die er nicht braucht?“ Diese neue Gebühr wird also wohl vor allem Menschen treffen, die nur deshalb ein Konto benötigen, um Sozialleistungen zu erhalten. Oder Betagte, die einmal im Monat ihre Pension beheben.

Für Zahlungsdienstleistung kann Gebühr verlangt werden

Rechtlich ist diese Vorgangsweise im Großen und Ganzen zulässig. Für eine Zahlungsdienstleistung darf eine Gebühr verlangt werden. Betroffene können der Änderung widersprechen oder kündigen. Darauf hat die BAWAG P.S.K. allerdings nicht hingewiesen. Widerspricht man, kann die Bank jedoch den Vertrag kündigen.

Viele strittige Klauseln der Banken wurden nun durch den OGH geklärt. Für den Volltext des Urteils siehe www.verbraucherrecht.at.

 

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