Offene Forderung
Herr Kleinert war bis 1992 beruflich im Ausland und nahm nach seiner Rückkehr an, die Restforderung sei von seinem Bürgen beglichen. Herr Kleinert war all die Jahre Kunde der Bank Austria. Doch plötzlich hieß es, es sei noch eine Forderung offen. Ihre Höhe war für Herrn Kleinert nicht nachvollziehbar. Die Betreibung wurde 2007 einem Inkassobüro übertragen, doch mangels Vermögen wurde nichts gepfändet.
Betreibung der Forderung wegen Verjährung eingestellt
Als Herrn Kleinert 2019 ein Erbe ausbezahlt wurde, wurde der vermeintlich offene Betrag von der Bank Austria einfach einbehalten. Nachdem wir uns eingeschaltet hatten, wurde die Betreibung der Forderung durch das Inkassobüro wegen Verjährung eingestellt, und Herr Kleinert konnte den einbehaltenen Betrag beheben.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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