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No-Show-Klausel der AUA: VKI unterstützte erfolgreich betroffene Konsumenten
Bild: Markus-Mainka_shutterstock

Austrian Airlines: Beförderung verweigert - Konventionspass gilt weltweit

Herr Kariem Mahmoud bucht seinen Hin- und Rückflug, für seine Kairo-Wien-Reise, über Austrian Airlines. In Kairo wird ihm die Mitnahme verweigert. Wir konnten helfen! - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Lukas Eschlböck.

Herr Kariem Mahmoud hatte bei Austrian Airlines den Flug Kairo – Wien gebucht, doch die AUA verweigerte ihm in Kairo die Mitnahme. Er musste erneut einen Flug buchen und gelangte zwei Tage später als geplant mit Egypt Airlines nach Wien. Auf unsere Nachfrage erklärte die AUA, man habe Herrn Mahmoud nicht an Bord gehen lassen, weil er die zusätzlich zum österreichischen Flüchtlingspass nötige Aufenthaltsgenehmigung nicht vorweisen konnte.

Aufenthaltsgenehmigung nicht notwendig

Herr Mahmoud hat einen in Österreich ausgestellten Konventionsreisepass. Dieser gilt weltweit (ausgenommen Herrn Mahmouds Herkunftsland Sudan) und ist dem österreichischen Reisepass gleichgestellt. Herr Mahmoud braucht daher keine Aufenthaltsgenehmigung. Nachdem wir dies klargestellt hatten, überwies die AUA Herrn Mahmoud so wie von uns gefordert 340 € für das Egypt-Airlines- Ticket und 400 € Ausgleichsleistung wegen Nichtbeförderung.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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