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No-Show-Klausel der AUA: VKI unterstützte erfolgreich betroffene Konsumenten
Bild: Markus-Mainka_shutterstock

Austrian Airlines - Ausgleichszahlung wegen Verspätung

Herr Springer fliegt mit seinem Sohn nach Seattle. Durch eine Verspätung verpassen sie den Anschlussflug. Ausgleichszahlungen? - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Lukas Eschelböck betreut.

VKI-Berater Lukas Eschlböck (Bild: Alice Thörisch/VKI)Herr Springer und sein Sohn buchten einen Flug Wien–Paris–Seattle. Der Austrian-Airlines-Flug Wien–Paris hätte um 7.05 Uhr starten sollen. Doch die Maschine hob mit großer Verspätung ab und so konnten die beiden Passagiere ihren Anschlussflug Paris–Seattle nicht mehr erreichen.

Meh als 8 Stunden Verspätung

Der Flug wurde umgebucht. Familie Springer flog nun über Detroit nach Seattle. Hätten sie den ursprünglich gebuchten Anschlussflug Paris–Seattle nicht verpasst, wären sie um 11.32 Uhr Ortszeit am Ziel gewesen. So kamen sie erst um 19.53 Uhr in Seattle an.

Ausgleichszahlungen nach Intervention

Herr Springer forderte nach der Fluggastrechte-Verordnung 600 € Ausgleichszahlung pro Person von Austrian Airlines. Drei Monate später – nachdem wir uns eingeschaltet hatten –  wurden ihm die 1.200 € von Austrian Airlines ausbezahlt.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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