"Ich habe den Termin versäumt. Darf der Arzt eine Entschädigung verlangen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dipl.Biol. Bernhard Matuschak.
Dipl.Biol. Bernhard |
"Letztens hatte ich um 10 Uhr einen Termin bei meinem Zahnarzt. Wegen einer Großveranstaltung in der Nähe der Ordination fand ich jedoch keinen Parkplatz. Leider hatte ich auch die Telefonnummer des Arztes nicht dabei. Deshalb rief ich meinen Mann an, der für mich um 10.30 Uhr den Termin verschieben ließ. Ein paar Tage später kam eine Rechnung des Zahnarztes über einen Betrag von 180 Euro für die Terminversäumnis ins Haus. Darf der Arzt eine solche Entschädigung verlangen und vor allem in dieser Höhe?"
Ja, leider darf ein Zahnarzt eine nicht oder verspätet abgesagte Behandlungsstunde in Rechnung stellen. Der Richtsatz der Zahnärztekammer dafür liegt bei 155 Euro pro Stunde, wobei die Richtlinie einen Aufschlag von 30 Prozent beziehungsweise einen Abschlag von 20 Prozent einräumt. Wir können Ihnen nur empfehlen, das Gespräch mit dem Zahnarzt zu suchen und auf dem Kulanzweg um Reduzierung oder Stornierung des Betrages anzusuchen.