"Seit fast 3 Jahren habe ich das Aon-Kombipaket. Jetzt sehe ich auf meiner Rechnung, dass 15 Euro Jahresgebühr verrechnet und natürlich gleich bei der Bank eingezogen wurden. Kann man ohne jede schriftliche Mitteilung einseitig einen Vertrag ändern?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Irene Randa.
Mag. Irene Randa |
Leider ja. Den Mobilfunkbetreibern wurde durch den Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit verbundenene Entgeltbestimmungen einseitig zu ändern.
4 Wochen Kündigungsfrist
Sind diese Änderungen zum Nachteil des Konsumenten, so hat dieser gemäß § 25/3 Telekommunikationsgesetz das Recht, binnen 4 Wochen ab Kenntnis den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB zu kündigen. Bedauerlicherweise können die Unternehmen jedoch nicht gezwungen werden, an den bisherigen Konditionen festzuhalten.