Zum Inhalt

AON: Preiserhöhung - Zusatzgebühr

"Seit fast 3 Jahren habe ich das Aon-Kombipaket. Jetzt sehe ich auf meiner Rechnung, dass 15 Euro Jahresgebühr verrechnet und natürlich gleich bei der Bank eingezogen wurden. Kann man ohne jede schriftliche Mitteilung einseitig einen Vertrag ändern?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Irene Randa.

Irene Randa (Bild: Vki) 
Mag. Irene
Randa

Leider ja. Den Mobilfunkbetreibern wurde durch den Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit verbundenene Entgeltbestimmungen einseitig zu ändern.

4 Wochen Kündigungsfrist

Sind diese Änderungen zum Nachteil des Konsumenten, so hat dieser gemäß § 25/3 Telekommunikationsgesetz das Recht, binnen 4 Wochen ab Kenntnis den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB zu kündigen. Bedauerlicherweise können die Unternehmen jedoch nicht gezwungen werden, an den bisherigen Konditionen festzuhalten.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Tipps für den Geschenkekauf

Tipps für den Geschenkekauf

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang