Höchstgericht erklärt 12 Klauseln von Amazon für unzulässig. Zusätzliche Gebühr für das Zahlen mit Rechnung ist gesetzwidrig.
Unsere Klage ging einen sehr langen Weg: Falsche Infos über die Rechtslage, intransparente Aussagen, verbotene Gebühren ... Wir vom VKI hatten zahlreiche Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Amazon EU S.à.r.l. beanstandet und geklagt.
Nach Luxemburg und wieder zurück
Bereits 2014 hatte das Handelsgericht (HG) Wien 11 Klauseln als gesetzwidrig beurteilt. Zwei Jahre später beantwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen des Obersten Gerichtshofs (OGH). Nun liegt das endgültige Urteil des OGH vor: Alle 12 von uns beanstandeten Amazon-Klauseln sind unzulässig.
Welches Recht gilt?
Die sogenannte Rechtswahlklausel – konkret jene des luxemburgischen Rechts – ist missbräuchlich und damit gesetzwidrig. Daneben sind aber auch etwa Klauseln zur Rechnungsgebühr und zur Verwendung von Nutzerdaten auf Amazon.de (z.B. Kundenrezensionen) unwirksam.
- Details lesen Sie auf www.verbraucherrecht.at: Klage: Voller Erfolg gegen Amazon
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