Lebensversicherungen: Geld zurück für Versicherungskunden.
Bis Herbst 2017 hatten wir eine Lebensversicherungen: VKI-Sammelaktion - Außergerichtlicher Vergleich geführt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Oberste Gerichtshof (OGH) hatten damals entschieden: Versicherungsnehmern steht bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung durch den Versicherer ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.
Wir handelten damals mit der Versicherungsbranche einen Rahmenvergleich für Betroffene aus, die vom Vertrag zurücktreten wollten. Drei größere Versicherer stimmten jedoch nicht zu.
FWU, Nürnberger, Scottish Widows
Gegen diese drei Versicherungsunternehmen haben wir nun geklagt. 851 Personen sind betroffen, der Streitwert beträgt rund 14 Millionen Euro. Bei den drei Versicherern handelt es sich um die
- FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia Leben AG)
- Nürnberger Versicherung AG Österreich
- Scottish Widows Limited (vormals Clerical Medical Investment Group Ltd. – kurz CMI)
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