"Ich habe beim Telefongewinnspiel eines Radiosendersteilgenommen. Angegeben war eine 0820er-Rufnummer, allerdings ohne Tarifinformation. Ist das gesetzlich überhaupt in Ordnung oder muss in diesem Fall der Tarif angeführt werden?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Irene Randa.
Mag. Irene Randa |
Entsprechend der Kommunikations-, Entgelte- und Mehrwertdienste- Verordnung (KEM-V; § 85/3) darf dem Teilnehmer für Dienste im Bereich 0820 ein Entgelt von maximal 0,20 Euro pro Minute verrechnet werden.
0810: 0,10 Euro, 0820: 0,20 Euro pro Minute
Bei Rufnummern, die mit 0810 beginnen, sind es maximal 0,10 Euro pro Minute. Die jeweilige Höhe ist der Endziffer zu entnehmen, weshalb hier keine vorherige Ansage bzw. kein Hinweis erfolgen muss.