Doppelzimmer privat bestellt
Vergangenen Winter wollten Herr und Frau Pfeifer ein Wochenende in Mönichkirchen verbringen und bestellten bei einer privaten Zimmervermieterin ein Doppelzimmer. Am Donnerstag, einen Tag vor der geplanten Abreise, schickte die Vermieterin ein E-Mail: Das Ehepaar möge den Aufenthalt verschieben, weil andere Gäste wegen des herrlichen Schnees noch länger bleiben wollten.
Ausweichende Antwort
Pfeifers bedauerten: Sie waren mit Bekannten verabredet, die sie in Mönichkirchen treffen wollten. Daher baten sie, den vereinbarten Termin wahrnehmen zu dürfen. Darauf herrschte zunächst einmal Funkstille. Als Herr Pfeifer die Zimmervermieterin endlich spätabends am Telefon erreichte und sich erkundigte, ob es mit dem Termin klappen würde, erhielt er nur ausweichend Antwort.
Keine Reaktion durch Tourismusverband
Der Hammer kam kurz darauf per E-Mail: „Da Sie sich danebenbenommen haben, ersuchen wir Sie, sich ein anderes Quartier zu suchen. Meinen Gästen ist Ihre Art nicht zumutbar.“ Nun konnte sich Herr Pfeifer beim besten Willen nicht daran erinnern, laut oder gar ausfällig geworden zu sein.
Vorwand gesucht?
Der Verdacht drängte sich auf, dass die Pensionswirtin einen Vorwand gesucht hatte, um ihn und seine Frau auszuladen. Er bat den Tourismusverband Wechselland um Stellungnahme zu dieser unprofessionellen Vorgangsweise. Doch Antwort oder gar Entschuldigung bekam er bis heute keine. Auch uns hielten die Tourismusverantwortlichen keiner Antwort für würdig – trotz zahlreicher schriftlicher und telefonischer Urgenzen.