"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Das Hotel war überbucht, die Familie musste umziehen . TUI bot dafür nur 50 Euro Entschädigung.
Familie Ferstl (2 Erwachsene, 1 Kind) hatte bei TUI einen 14-tägigen Badeurlaub auf Kreta für knapp 2.450 € gebucht. Am Urlaubsort stellte sich heraus, dass das Hotel überbucht war.
Ersatzhotel mit geringerem Standard
Familie Ferstl musste in ein etwa 300 Meter vom Strand entferntes Ersatzhotel ziehen. Dort entsprach das zugewiesene Zimmer nicht dem bezahlten Standard, der Umzug in ein anderes kostete Zeit. Erst vier Tage vor Abreise wurde ein Umzug in das gebuchte Hotel angeboten, Familie Ferstl lehnte daher ab.
TUI zahlt 250 statt 50 € Reisepreisminderung
Als sich Frau Ferstl von zu Hause aus bei TUI beschwerte, wurde ihr ein 50-€-Gutschein als Entschädigung angeboten. Nachdem wir uns eingeschaltet hatten, erhielt sie von TUI 250 € in bar. - Lesen Sie auch TUI Deutschland 8/2013
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .