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Timesharing - Der "Sie haben gewonnen"-Schmäh

Ein Freund von mir wurde in Spanien zu einem Timesharing-Vertrag überredet und hat per Kreditkarte eine Anzahlung geleistet. Ich dachte, nach der neuen Rechtslage ist so etwas nicht mehr möglich.
Eigentlich sieht die neue EU-Richtline zum Timesharing ein Rücktrittsrecht vor, außerdem sind Vorauszahlungen nicht mehr zulässig. Doch gerade in Spanien kommt es immer wieder zu Problemen. Teilweise werden derartige Teilzeitwohnrechte als „Aktien“ oder „Clubmitgliedschaften“ bezeichnet und behauptet, dass hier die Gesetze bezüglich Timesharing nicht gelten. Außerdem werden immer noch Anzahlungen kassiert. Oft werden Urlauber in spanischen Ferienorten mit dem „Sie haben gewonnen“-Schmäh angelockt und zu einer Unterschrift genötigt. Solchen Erpressungsversuchen sollte man widerstehen. Und in Urlaubsländern wie der Türkei oder Tunesien gilt die EU-Richtlinie nicht!

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