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RSD Reiseservice Deutschland GmbH - Kein Golfen im Urlaub

"Ein Fall für Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: RSD Reiseservice Deutschland GmbH bezahlte Entschädigung für die verpatzte Reise.

Herr Bachner ist Abonnent der Zeitschrift „Medizin“. Einer Ausgabe dieser Zeitschrift war ein Prospekt von RSD Reiseservice Deutschland beigelegt: „Luxusreise Ras Al Khaimah – Dubai“. Beim Durchblättern überfiel Herrn Bachner heftiges Fernweh: Ein Urlaub in einem 4,5-Sterne-Hotel wurde angeboten. Herr Bachner ist begeisterter Golfspieler. Als er las, dass zu den Sporteinrichtungen des Hotels auch ein 18-Loch-Golfplatz zählt, war es um ihn geschehen. Er buchte für sich und seine Partnerin, Frau Pick, den 9-tägigen „exklusiven Traumurlaub zum Sensationspreis“ zuzüglich Verlängerungswoche und Ausflugspaket. Die Reise kostete insgesamt 3.462 Euro.

Anderes Hotel, kein Golfplatz

Doch anders als angekündigt erhielt Herr Bachner die Reiseunterlagen erst knapp zwei Tage vor dem Abflug. Das kostete Nerven. Wenig später trudelte eine Nachricht auf seiner Mobilbox ein: Es gebe eine Umbuchung, erfuhr er, und er möge doch zwecks näherer Information bei der genannten Telefonnummer anrufen. Herr Bachner wählte diese Nummer bis zum Abflug viele Male, keiner hob ab. Was eigentlich umgebucht worden war, erfuhren Herr Bachner und Frau Pick erst in Dubai: Sie wurden in ein anderes Hotel gebracht, das sich noch dazu in einem anderen Emirat befand. Dieses Hotel hatte keinen Golfplatz, und es gab auch keinen in der Nähe. Aus der Traum vom Golfen!

Obendrein wurde der in der gebuchten Reise inkludierte tägliche Shuttleservice in die Stadt Ras Al Khaimah und zurück von diesem Hotel aus nicht angeboten. Und der ebenfalls im Reisepreis inkludierte Shuttle nach Dubai konnte nicht von allen Urlaubern (darunter Herr Bachner und Frau Pick) genutzt werden, weil nur ein Kleinbus zur Verfügung stand. Ein telefonisch angekündigter weiterer Bus tauchte nicht auf. Zudem kamen nicht alle Ausflüge zustande, die Herr Bachner und Frau Pick vorab gebucht hatten. Ein Tagesausflug nach Oman wurde einfach durch eine Bootsfahrt mit Schwimmen ersetzt – uninteressant für Herrn Bachner und Frau Pick.

Reisepreisminderung gefordert

Wieder daheim, forderte Herr Bachner von RSD Reiseservice Deutschland wegen all dieser Mängel eine entsprechende Reisepreisminderung und Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden. RSD bot 330 Euro an. Viel zu wenig, meinte Herr Bachner. Nachdem sich unser Europäisches Verbraucherzentrum eingeschaltet und für Herrn Bachner interveniert hatte, lenkte RSD Reiseservice Deutschland ein: Herr Bachner und Frau Pick wurden für die verpatzte Reise mit insgesamt 1.000 Euro entschädigt.

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