Zum Inhalt

Maturareisen - Nicht sofort unterschreiben

Der Großteil unserer Klasse möchte gemeinsam auf Maturareise fahren. Müssen wir für die Organisation irgendwelche rechtlichen Dinge beachten? - In unseren "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Georg Mentschl.

Georg Mentschl (Bild: U. Romstorfe/VKI)
Mag.Georg
Mentschl

Angebote vergleichen

Vorab ein Rat: Besprecht in der Klasse und mit euren Eltern, welche Wünsche ihr habt und wie viel ihr ausgeben könnt/wollt. Mit einer genauen Vorstellung ist es einfacher, sich in dem Dschungel aus Angeboten zurechtzufinden. Im Übrigen gilt: mehrere Angebote vergleichen. Nicht sofort unterschreiben, sondern die Vertragsunterlagen verlangen und genau durchlesen. Termin abklären (was könnte dazwischenkommen – z.B. Aufnahmetests, Zivil- oder Präsenzdienst, Vorstellungsgespräche für Ferienjobs).

Stornobedingungen checken

Stornobedingungen checken, denn kostenlos absagen kann man eine bereits gebuchte Reise grundsätzlich nicht. Meist muss man eine Stornogebühr zahlen. Eine Reiseversicherung kann helfen, wenn man etwa die Matura nicht besteht oder kurz vor der Abreise (schwer) erkrankt. Lest euch genau durch, was die Versicherung abdeckt! Vor dem 18. Geburtstag müssen die Eltern zustimmen, sonst ist der Vertrag nicht gültig.

Zahlt einer für alle?

Mit der Volljährigkeit kommt die volle Verantwortung – das gilt auch für Reisebuchungen. Wenn ein Schüler für die ganze Klasse bucht, haftet er auch für alle. Das wird ein Problem, wenn zum Beispiel einer von euch nicht zahlt oder kurzfristig absagt. Vereinbart daher, dass die Buchungen auf die Namen der einzelnen Schüler lauten und jeder selbst zahlt. Mehr Tipps und Infos gibt es unter

Europakonsument Maturareise A - Z

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Flugumbuchung - Anspruch auf Ausgleichsleistung?

"Mein Flug Paris–Wien wurde von der Airline auf einen späteren Flug mit anderer Flugnummer umgebucht und ich kam viereinhalb Stunden verspätet an. Bei Flugverspätungen von über drei Stunden hat man ja Anrecht auf eine Entschädigung. Was aber, wenn die Airline mich auf einen späteren Flug umbucht? Gilt das auch als entschädigungswürdige Verspätung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Lukas Eschlböck.

Bestätigte Flüge - Findet der Flug statt?

"Wir haben über eine Vermittlungsplattform Flüge gebucht. Wir haben bemerkt, dass es diese Flüge gar nicht mehr gibt, sie aber weiter angeboten werden. Der Flug geht in ein Gebiet mit Reisewarnung. Was sollen wir tun?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Andreas Herrmann.

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

"Ich habe mit meiner Mastercard GoldPlus eine Pauschalreise angezahlt. Vom Reisebüro wurde mir der Abschluss eines 'Komplett-Schutz Standard' durch die Europäische Reiseversicherung nahegelegt. Aber ich bin doch über die Mastercard entsprechend versichert, oder?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang