Gerade einmal mit 10 Prozent des Reisepreises wollte TUI-Cruises die Passagiere abspeisen.
Das betraf die Passagiere jener Kreuzfahrt mit der „Mein Schiff 2“, die nach Schottland (statt wie gebucht) Norwegen führte (KONSUMENT berichtete ausführlich in Heft 10/2012). Zwei von uns initiierte Musterprozesse endeten jeweils mit einem Vergleich, denen zufolge TUI an zwei betroffene Ehepaare jeweils weitere 30 Prozent des Reisepreises und € 450 an Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu erstatten hat. Die Höhe der Wiedergutmachung von letztlich 40 Prozent orientiert sich an den Urteilen deutscher Gerichte, die im gleichen Fall ähnlich entschieden hatten.