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Hotel mit Fluglärm - In der Einflugschneise

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Reisepreisminderung von 15 Prozent

Im Prospekt wurde darauf hingewiesen, dass Fluglärm möglich sei. Tatsächlich lag das Hotel in der Einflugschneise. Deswegen sprach das Gericht einer Familie eine Reisepreisminderung von 15 Prozent zu.

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