"Ein Fall für KONSUMENT": Hofer Reisen. Die Kreuzfahrt verlief nicht wie geplant.
Frau und Herr Göbl wollten schon seit Langem Spitzbergen und Grönland besuchen. Jetzt sollte dieser Wunsch in Erfüllung gehen: Sie buchten bei Hofer Reisen die 16-tägige Kreuzfahrt „Spitzbergen & Grönland“ ab/bis Wien und zahlten dafür 7.998 Euro. Die Kreuzfahrt sollte in Spitzbergen beginnen. Es kam anders: Die Hafeneinfahrt in Spitzbergen war durch einen Eisgürtel blockiert, die Kreuzfahrt musste daher in Tromsö (Norwegen) starten. Doch das erfuhr Familie Göbl erst am Düsseldorfer Flughafen. Der Traum, Spitzbergen zu sehen, war geplatzt, Herr Göbl empört: Die Veranstalter hätten doch mindestens einen Tag früher Bescheid wissen müssen. Jetzt war es für einen Reiserücktritt zu spät!
Viele Programmhighlights fanden nicht statt
Die Kreuzfahrt stand weiterhin unter keinem guten Stern. Gleich die erste geplante Anlandung (Insel Jan Mayen) war wegen Schlechtwetter nicht möglich. In Grönland kamen dann etliche besonders attraktive Programmpunkte der Reise nicht zustande: Die Passage durch den berühmten Prins Christian Sund musste wegen Treibeis ebenso unterbleiben wie zwei weitere Anlandungen, wodurch unter anderem auch eine Wanderung zum Gletscher flachfiel … Viel von all dem, weswegen Frau und Herr Göbl just diese Reise gebucht hatten, fand nicht statt. Das Ersatzprogramm war mäßig interessant.
Programmänderungen vorbehalten
Wieder zu Hause, reklamierten die Göbls bei Hofer Reisen und forderten – da ein wesentlicher Teil der versprochenen Leistung nicht erbracht worden war und wegen entgangener Urlaubsfreude – 35 bis 40 Prozent Reisepreisminderung. Sie erhielten ein Antwortschreiben des Reiseveranstalters, Eurotours International: Speziell bei dieser Reise seien, wie im Katalog angeführt, Programmänderungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten vorbehalten. Anlandungen in Spitzbergen und Grönland seien abhängig von der Eisgrenze sowie den wind- und wettermäßigen Entwicklungen ...
Entschädigung nach Interventionsschreiben
Als kleine Aufmerksamkeit, hieß es weiter, sende man Familie Göbl Gutscheine im Wert von 200 €. Familie Göbl kontaktierte Hofer Reisen erneut und erhielt weitere 1.000 € (500 €/Person) als Entschädigung angeboten. Frau und Herr Göbl wandten sich an unser Beratungszentrum. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir Hofer Reisen darauf hin, dass die angebotene Entschädigung bei Weitem nicht den berechtigten Forderungen von Familie Göbl entspricht. Wir stießen schließlich auf Gehör. Hofer Reisen sagte Familie Göbl 25 Prozent des Reisepreises (1.800 € Barrückerstattung zusätzlich zu den 200-€-Gutscheinen) als Entschädigung für die verpatzte Kreuzfahrt zu.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.