„Ein Fall für Konsument": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Gulliver´s Reisen lehnte die Forderung nach einer angemessenen Preisminderung ab.
Im Indischen Ozean schnorcheln, in Ruhe sporteln und ausspannen … Frau und Herr Talago freuten sich riesig auf ihren Malediven-Urlaub, den sie über Gulliver’s Reisen bei Gulet Touristik gebucht hatten. Sie wollten es sich so richtig gut gehen lassen und hatten für ihren Aufenthalt ein Hotel der Kategorie Fünfstern+ als Bleibe ausgesucht.
Eintöniges Speisenangebot und Ratten
Doch statt abwechslungsreicher Verpflegung – wie sie es sich von einem Hotel dieser Klasse erwartet hätten – war das Speisenangebot eintönig. Das Fitnesscenter, das sie intensiv nutzen wollten, war zu stark gekühlt, die Klimaanlage offenbar nicht korrekt eingestellt. Doch am schlimmsten war, dass regelmäßig mit Einsetzen der Dämmerung Ratten auftauchten.
Vor ihrem Bungalow, im Restaurant – überall huschten Ratten herum. Frau Talago und ihr Mann hätten es ab und zu in ihrem Bungalow lieber luftiger gehabt, wagten aber nicht, die Tür offen zu lassen. So hatten sie sich ihren Urlaub, der pro Person immerhin über 3.000 Euro kostete, nicht vorgestellt.
Keine Preisminderung
Wieder daheim, forderten sie daher von Gulliver’s Reisen bzw. Gulet Touristik finanzielle Wiedergutmachung. Als sie auf ihre Schreiben keine Antwort erhielten, suchten sie unser Beratungszentrum auf. Wir forderten für Familie Talago (sowie für ein weiteres Paar, das uns ebenfalls in dieser Angelegenheit kontaktiert hatte) von Gulliver‘s Reisen im Rahmen der Gewährleistungspflicht eine angemessene Preisminderung.
Gulliver’s Reisen lehnte die Forderung der Urlauber unter anderem mit Hinweisen wie „Ratten gehören zur Tierwelt eines tropischen Landes dazu … es lässt sich daher nicht vermeiden, dass diese Tiere in den Hotels zu finden sind …“ ab und war auch zu keiner kulanten Lösung bereit.