Können aufgrund von Überbuchungen nicht alle Passagiere mit gültigen Tickets befördert werden, muss die Fluglinie zunächst versuchen, unter den Betroffenen Freiwillige zu finden, die auf Ihren Flug verzichten. Als Ausgleich dafür kommen die Rückzahlung des Flugpreises oder eine andere Beförderung in Frage. Auch eine zwischen Fluglinie und Passagier vereinbarte Ersatzleistung (z.B. Fluggutscheine) ist möglich.
Freiwillige, die ein solches Angebot (z.B. Fluggutscheine) annehmen, haben keinen Anspruch auf weiteren Ausgleich und Betreuung. Überlegen Sie sich daher genau, welche Variante für Sie günstiger ist. Sie sind nicht verpflichtet, ein solches Ersatzangebot der Fluglinie anzunehmen.
Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen
Finden sich nicht genügend Freiwillige, so kann die Airline den übrigen Betroffenen die Beförderung verweigern. Sie muss aber unverzüglich folgende Leistungen erbringen:
- Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen, wenn Sie den Flug nun nicht mehr antreten möchten. Dies gilt für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug hinsichtlich Ihres ursprünglichen Reiseplans zwecklos geworden ist (auch in Verbindung mit einem Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt).
- Anderweitige Beförderung zu Ihrem Reiseziel: entweder unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl sofern Plätze frei sind
- Betreuungsleistungen: Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate, Telefaxe oder E-Mails
- Ausgleichsleistung: Neben dem Recht auf Rückerstattung des Flugpreises bzw. schnellstmöglicher Beförderung zu Ihrem Endziel und umfassenden Betreuungsleistungen bei Wartezeiten besteht in gewissen Fällen zusätzlich ein Anspruch auf sofortige Auszahlung einer Ausgleichsleistung. Das kann bis zu € 600 (je nach Reichweite Ihres Fluges) als Ersatz für die entstandenen Unannehmlichkeiten ausmachen.
Wählen Sie statt der Erstattung des Flugpreises eine anderweitige Beförderung und wird diese innerhalb bestimmter Fristen (zwischen 2 und 4 Stunden je nach Entfernung) angeboten, können die Ausgleichszahlungen von der Airline um die Hälfte gekürzt werden.
Entfernung (km) |
Ausgleich/Zahlung (€) |
bei Wahl anderer Beförderung nur Verspätung bis ... (h) |
Kürzung um 50 % zulässig - Ausgleich/Zahlung (€) |
bis 1500 |
250 |
2 |
125 |
1500 – 3500 |
400 |
3 |
200 |
ab 3500 |
600 |
4 |
300 |
Die Ausgleichsleistungen sind dabei nicht mit dem Preis ihres Tickets begrenzt!