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Flug ausgefallen und überbucht - Rat und Recht für Fluggäste

Fluggastrechte: Wo beschwere ich mich über eine Fluglinie? Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) berät und unterstützt seit Jahren erfolgreich Konsumentenanfragen.

Die "Fluggastrechte-Verordnung“ VO (EG) Nr. 261/2004 regelt Fälle von Flugausfällen und  -verspätungen sowie ungerechtfertigter Nichtbeförderungen, z.B. Überbuchungen. Der betroffene Flug muss entweder in der EU gestartet sein oder mit einer in der EU registrierten Fluglinie in die EU geflogen sein. Weiters bearbeitet das EVZ Reklamationen hinsichtlich verspäteten, verlorenen oder beschädigten Gepäcks.

Haben Sie eine Beschwerde über eine Fluglinie, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat (inkl. Norwegen und Island) hat, können Sie diese daher an das EVZ übermitteln. Im Rahmen des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) interveniert das Europäische Verbraucherzentrum Österreich dann kostenlos für Sie bei der jeweiligen Airline. - Mehr finden Sie unter: http://www.europakonsument.at/ecc-fluggastrechte/

Kontakt: info@europakonsument.at bzw. 01 / 588 77 81

Beschwerde- und Schlichtungsstelle im Verkehrsministerium

Darüber hinaus ist auch im Verkehrsministerium eine unabhängige Beschwerde- und Schlichtungsstelle zur "Fluggastrechte-Verordnung" eingerichtet. Sie ist über die Website des BMVIT erreichbar:
http://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/luftfahrt/flugreisende/fluggastrechte.html

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