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Cover-Direkt: Reisestorno am Wochende - Pauschalreise mit Stornoversicherung

Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Cover-Direkt - Reisestorno.

Versuch am Wochende zu stornieren misslang

Frau Krüger hatte mit ihrem Lebensgefährten eine 14-tägige Pauschalreise nach Ägypten gebucht und dabei eine Stornoversicherung mit abgeschlossen. Die Vorfreude auf den Urlaub war groß. Und bald schon sollte es losgehen. Doch es kam anders. Sechs Tage vor Reiseantritt – es war Freitagabend – hatte Frau Krügers Sohn einen schweren Unfall. Er wurde lebensgefährlich verletzt und musste in die Intensivstation aufgenommen werden. Klar, dass weder Frau Krüger noch ihr Lebensgefährte unter diesen Umständen verreisen konnte. Trotz der großen Sorgen, die sie sich um ihren Sohn machte, dachte Frau Krüger daran, die Reise zu stornieren, und rief gleich am Samstag im Reisebüro an. Doch dieses war über das Wochenende geschlossen und Frau Krüger konnte daher erst am Montag stornieren.

Nach Intervention positiv erledigt

Etliche Wochen später erhielt sie ein Schreiben von Cover-Direct, der Servicestelle der in diesem Fall zuständigen deutschen Gerling-Versicherung. Die Stornierung – so hieß es – hätte schon am Samstag erfolgen sollen. Denn da hätten die Stornokosten noch 65 Prozent des Reisepreises ausgemacht. Am Montag betrugen sie bereits 85 Prozent. Aufgrund der verspäteten Stornierung würden Frau Krüger und Partner jetzt nur die Kosten in der Höhe von 65 Prozent des Reisepreises ersetzt. Und davon zog Cover-Direct noch 44 Euro Bearbeitungsgebühr ab. „Das kann es ja wohl nicht sein“, dachte Frau Krüger und suchte Rat im Europäischen Verbraucherzentrum. Nachdem wir bei der Gerling interveniert hatten, erhielt Frau Krüger über Cover-Direct doch die gesamten Stornokosten ersetzt. Und auch die 44 Euro Bearbeitungsgebühr wurden zurückgezahlt. Allerdings – wie Gerling noch extra betonte – ausnahmsweise und aufgrund der ganz besonderen Situation Frau Krügers. Denn die Reiseverhinderung hatte zwar nicht unverzüglich dem Reisebüro gemeldet werden können (es war ja über das Wochenende geschlossen), doch die Meldung an Cover-Direct wäre auch samstags möglich gewesen, teilte die Versicherung mit.

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