Flug abgesagt
Herr Burger hatte für sich und die Seinen einen Flug von Edinburgh nach London Heathrow gebucht. Doch British Airways musste diesen Flug kurzfristig stornieren, weil ein Terroranschlag befürchtet wurde. Herr Burger wurde darüber zwar per E-Mail informiert, doch das Schreiben ging an seine Heimatadresse und blieb dort unabgerufen in der Box liegen – Familie Burger war ja in Schottland. Als dann die Zeit zur Abreise nahte, fuhren die Burgers zum Flughafen und wurden dort vor vollendete Tatsachen gestellt: Der Flug war gestrichen und es gab keine Möglichkeit mehr, noch am selben Tag nach London zu kommen.
Erst mauert British Airways ...
Also mussten sie zurück nach Edinburgh und dort ein weiteres Mal übernachten – was die Reisekasse mit 96 Pfund für Hotel, Bustickets und Wechselspesen außertourlich belastete. Diese Kosten wollte Herr Burger ersetzt haben. Wieder daheim, kontaktierte er British Airways und trug sein Anliegen vor. Doch die Fluggesellschaft ließ ihn mit seiner Forderung nach Kostenübernahme abblitzen. Nun hatte Familie Burger aber auch eine Reiseversicherung abgeschlossen. Die kontaktierte Herr Burger jetzt.
... dann zahlt auch die Reiseversicherung nicht
Als auch die Versicherungsgesellschaft sein Anliegen zurückwies, wusste Herr Burger nicht mehr weiter und suchte unser Beratungszentrum auf. Ohne große Hoffnung baten wir für ihn bei der Versicherungsgesellschaft um Kulanz. Doch die Forderung wurde wieder – berechtigterweise – abgelehnt: Die Reiseversicherung von Herrn Burger schließt die Übernahme solcher Kosten ausdrücklich aus.
Nach Intervention zahlt Fluglinie dann doch
Parallel dazu hatten wir auch British Airways angeschrieben und die Fluggesellschaft auf ihre Pflicht zur Kostenübernahme für Betreuungsleistungen bei Flugannullierung hingewiesen. Daraufhin wurde Herrn Burgers Forderung endlich anerkannt und British Airways überwies die 96 Pfund auf sein Konto.