Es muss nicht immer ein Erdgrab sein. Die Aschenurne kann auch im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt werden.
Der Wald in Mauerbach ist ein beliebtes Ausflugsziel der Wiener. Wer auf Höhe der Mauerbachstraße 47 in den Forstweg einbiegt, kommt nach etwa 400 Metern zum „Wald der Ewigkeit“, dem ersten österreichischen Naturbestattungswald. Ein Ort, der so gar nichts von einem Friedhof hat. Keine Grabsteine, keine Blumengebinde, keine Gräber. Auf den ersten Blick ein Waldstück wie jedes andere, nur dass hier einige Bäume hoch oben eine Banderole tragen. Darauf steht „Baum des Friedens“ oder „Baum der Freude“.
Themenbäume oder Bäume ohne Kennzeichnung
Dieses Areal hat das Gießhübler Unternehmen Naturbestattung GmbH von den Österreichischen Bundesforsten gepachtet. Hier können an den Wurzeln der Bäume Ascheurnen beigesetzt werden, genauer gesagt: biologisch abbaubare Urnen. Man kann zwischen einem Themenbaum mit Banderole und einem ohne Kennzeichnung wählen. Zwischen Buche und Eiche. Zwischen einem alten und einem jungen Baum – je nach Wunsch kann die Preisdifferenz bis zu 400 Euro ausmachen.
In Wien möglich
Seit 2008 gibt es diese Beisetzungsstätte der besonderen Art mitten im Wald, abseits vom Lärm und der Hektik des Alltags. Fünf Jahre, sagt Elisabeth Zadrobilek, die Naturbestattung-Geschäftsführerin, habe sie für die Bewilligung kämpfen müssen, bis hin zum Verfassungsgerichtshof. Bei der MA 40, der Wiener Magistratsabteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, muss Zadrobilek für jede Urnenbeisetzung um eine Einzelbewilligung ansuchen. Dass die Asche eines Verstorbenen überhaupt außerhalb von Friedhofsmauern beigesetzt werden kann, macht das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz möglich, das ein Recht auf eine sogenannte Privatbegräbnisstätte einräumt.
Unterschiedliche Bestattungsgesetze
Neun Bundesländer hat Österreich – und damit auch neun unterschiedliche Leichen- und Bestattungsgesetze. Was hier erlaubt ist, das ist anderswo verboten. In Vorarlberg etwa, wo der Anteil an Kremationen besonders hoch ist, besteht kein Recht auf eine Privatbegräbnisstätte. Somit hat dort ein Bestattungswald auch keine Chance, zumindest nicht nach derzeit gültigem Recht.