Die vernünftige Regelung des digitalen Nachlasses wird uns noch lange beschäftigen. Facebook macht einen Anfang.
Wegweisendes Gerichtsurteil
Der Anlass ist sehr privat, das Urteil von allgemeinem Interesse: Eine 15-jährige Deutsche wird von einem Zug getötet. Die Eltern erhoffen sich vom Chatverlauf des Facebook-Accounts Hinweise auf einen allfälligen Selbstmord. Sie besitzen sogar die Zugangsdaten, doch weil ein mit ihrer Tochter befreundeter Nutzer Facebook über deren Tod informiert hat, wird das Benutzerkonto in den Gedenkzustand versetzt, der keinen Zugriff auf die persönlichen Nachrichten erlaubt. Ein Gericht bestätigt Facebook letztlich darin, dass – bei allem Verständnis für die Eltern – der Schutz Dritter vorgeht, d.h. jener Facebook-Freunde, die mit dem Mädchen persönliche Nachrichten ausgetauscht haben. In einer vergleichbaren Situation können sich alle Angehörigen eines Verstorbenen wiederfinden und es ist anzunehmen, dass hier ein wegweisendes Urteil gefällt wurde.
Nachlasskontakt festlegen
Unabhängig davon sollte man sinnvollerweise bereits zu Lebzeiten festlegen, was mit dem eigenen digitalen Nachlass geschehen soll. Alle Zugangsdaten für den Todesfall zu hinterlegen, ist jedenfalls eine Möglichkeit, es den Erben einfacher zu machen. Facebook ist einen Schritt weiter. Unter »(Dreiecksymbol)/Einstellungen/Allgemein« findet man den Punkt „Konto verwalten“. Ein Klick auf »Bearbeiten « eröffnet die Möglichkeit, aus seinen Facebook-Freunden einen sogenannten Nachlasskontakt zu wählen.
Eingeschränkter Zugriff
Diese Person erhält im Todesfall eingeschränkten Zugriff aufs Konto. So kann sie z.B. Freundschaftsanfragen beantworten und einen bestimmten Beitrag in der Chronik fixieren, nicht aber im Namen des Verstorbenen posten oder auf den Nachrichtenverlauf zugreifen. Zusätzlich kann man die Berechtigung vergeben, geteilte Inhalte (Beiträge, Fotos, Videos) herunterzuladen. Die gewählte Person kann, aber muss nicht sofort darüber informiert werden, dass man sie zum Nachlasskontakt gewählt hat. Alternativ erwirkt man über den Link »Kontolöschung anfordern«, dass der persönliche Facebook-Account nach dem Tod dauerhaft gelöscht wird.