Bisher war die Bezeichnung „Heumilch“ nicht geregelt.
Bisher war die Bezeichnung „Heumilch“ nicht geregelt. Produzenten konnten die Kriterien dafür weitgehend selbst festlegen. Die nun geltenden verbindlichen Standards sind daher eine deutliche Verbesserung. Das EU-Siegel „garantiert traditionelle Spezialität“ (g. t. S.) ist derzeit noch wenig verbreitet. Andere Beispiele für Lebensmittel mit diesem Siegel sind Mozzarella und Pizza Napoletana.
In Österreich wird die Heumilch bereits länger als Heumilch deklariert, weshalb hier keine großen Veränderungen anstehen. Alle heimischen Heumilchbauern und Heumilchverarbeiter unterlagen schon bisher dem sogenannten Heumilch-Regulativ. Nur sie können ihre Produkte mit dem Heumilch-Logo auszeichnen, das Bestandteil des AMA-Gütesiegels ist und regelmäßig kontrolliert wird.