Wieso müssen Verarbeitungshilfsstoffe nicht auf der Verpackung angegeben werden
Verarbeitungshilfsstoffe, auch „technische Hilfsstoffe“ genannt, sind in ihrer Wirkung mit Zusatzstoffen vergleichbar. Anders als diese gelten sie aber rechtlich nicht als Zutaten und müssen daher auch nicht deklariert werden, weil sie während des Produktionsprozesses aus dem Lebensmittel entfernt oder „inaktiviert“ werden. Ein bekanntes Beispiel für Verarbeitungshilfsstoffe sind einige Enzyme, die z.B. durch Erhitzen in ihrer Struktur so verändert werden, dass sie keine Enzymwirksamkeit mehr besitzen.
Allergene Zutaten angeführt
Wird in einem Produkt aber ein Verarbeitungshilfsstoff eingesetzt, der auch Allergien auslösen kann, muss er deklariert werden. So können für einige Getränke wie Wein, Bier und Fruchtsäfte Klärungsmittel zum Einsatz kommen. Wird dafür Hühnereiweiß verwendet, so ist dieses als allergene Zutat im Zutatenverzeichnis aufgeführt. Gelatine dagegen müsste nicht genannt werden.