Essen außer Haus
Rund 3,9 Millionen Mahlzeiten werden hierzulande täglich außer Haus eingenommen, knapp zwei Drittel davon in Gasthäusern, Restaurants und kleinen Kantinen. Rund 1,5 Millionen Österreicher, die in Spitälern, Kindergärten, Kasernen, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen arbeiten bzw. leben, bekommen ihr Mittagessen, das Abendessen oder die Jause aus einer Großküche. Auch wenn der Schweinsbraten mit Kraut und Knödeln nach wie vor ein Hit ist, geht der Trend in der Massenverpflegung zunehmend in Richtung Gesundheit und leichte Gerichte. Vor allem aber bevorzugen, so der zitierte Lebensmittelbericht 2008, die Konsumenten dabei „typisch regionale Lebensmittel aus kontrolliert biologischem Anbau“.
Aussagen nicht kontrollierbar
Es ist daher kein Zufall, dass auch in der Gastronomie Gerichte aus biologischen Zutaten nicht länger ein Mauerblümchendasein führen, sondern immer öfter angeboten werden. Allein: Wer seine Nahrung im Restaurant oder in der Kantine zu sich nimmt, war bislang in Sachen bio auf die Ehrlichkeit der Küche angewiesen.
Vorschriften auch für Gastronomie
Damit ist seit einigen Monaten Schluss. Seit Juli vergangenen Jahres gibt es nun auch in der Gastronomie Vorschriften für eine Bio- Kennzeichnung. Sie soll den Gästen die Sicherheit geben, dass Gerichte, die auf der Speisekarte mit dem Begriff „bio“ ausgelobt sind, auch biologische Zutaten enthalten. Schließlich hat Bioware aufgrund der aufwendigeren Produktion meist auch einen höheren Preis. Wer bereit ist, diesen zu zahlen, will dafür entsprechend hochwertige Produkte auf dem Teller haben und nicht von Schwindlern über den Tisch gezogen werden.
Bio drauf-bio drin
Konkret gilt nun:
- Bio-Zutaten: Es kann eine konventionell erzeugte Zutat bei allen Gerichten, in denen sie vorkommt, durch eine nach biologischen Richtlinien erzeugte Zutat ersetzt werden. Der Betrieb verwendet beispielsweise das ganze Jahr über nur mehr Bio-Erdäpfel. Oder er entscheidet, wenn er saisonale Gerichte anbietet, dass sein Spargel ausschließlich aus biologischer Produktion kommt.
- Bio-Menü: Es kann auch ein gesamtes Menü als Bio- Menü bezeichnet werden. Dann müssen mindestens 95 Prozent aller Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen.
- Bio-Speisekarte: Steht in der Speisekarte „Unsere Bio-Menüs“ oder Ähnliches, dann müssen auch alle unter dieser Überschrift angeführten Speisen dieser Kategorie entsprechen.
- Bio-Gericht: Ist das Gericht z.B. als „Bio-Gulasch mit Nockerln“ oder „Bio-Schweinsbraten mit Kraut und Knödeln“ ausgelobt, so muss nicht nur das Fleisch aus biologischer Landwirtschaft stammen, sondern auch alle übrigen Zutaten und die Beilagen müssen bio sein.