Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die umstrittene Pfandregelung für die Sodastream Kohlensäure-Zylinder.
Die Firma Sodastream feiert mit den gleichnamigen Sodawasserbereitern für zu Hause große Erfolge. Nicht nur unsere Leser finden es allerdings seltsam, dass sie derzeit nicht zuletzt im Fernsehen mit einem Testurteil aus dem Jahr 2005 wirbt. Doch dies nur am Rande.
Pfand im Geschäft nicht ausbezahlt
Für Verärgerung sorgt immer wieder die Pfandregelung für die Kohlensäure-Zylinder; sei es, dass man das Gerät nicht weiter nutzen möchte, sei es, dass man zusätzlich zu dem zur Erstausstattung gehörenden Zylinder einen zweiten erworben hat. Möchte man nämlich einen leeren Zylinder retournieren, ohne im Gegenzug einen befüllten Ersatz zu kaufen, bekommt man im Lebensmittelhandel eine abschlägige Antwort. Der Pfandbeitrag, der immerhin 20 Euro ausmacht, wird dort nicht ausbezahlt, sondern Sodastream hat einen eigenen Ablauf dafür vorgesehen (nachzulesen unter Sodastream: Zylinder-Rückgabe).
Unnötiger Aufwand
Das Wichtigste in Kürze: Man muss das ursprüngliche Benutzerzertifikat und den Kaufbeleg vom Ersterwerb vorlegen, sonst steht einem lediglich ein Kulanzbetrag von 3,50 Euro zu. Wir meinen: Es wäre schön, wenn aus der zuständigen Abteilung bei Sodastream Ideen für eine kundenfreundlichere Lösung hervorsprudeln würden.
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