Lebensmittel können unterschiedliche Proteinanteile haben.
Wird ein Lebensmittel als „Proteinquelle“ beworben, muss der Proteinanteil mindestens 12 Prozent des Brennwerts (der Kilokalorien) des Lebensmittels ausmachen. Wird ein „hoher Proteingehalt“ augelobt, muss der Proteinanteil bei mindestens 20 Prozent des Brennwerts liegen. Stehen außer der Bezeichnung „Protein“ oder „Eiweiß“ keine weiteren Angaben wie „Proteinquelle“ oder „hoher Proteingehalt“ auf der Verpackung, muss mindestens die Voraussetzung für eine „Proteinquelle“ erfüllt sein.