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Most und Sturm - Unterschiede, Sorten, Obstweine

Traubenmost und Sturm gibt es von Spätsommer bis tief in den Herbst hinein. Aber kennen Sie den Unterschied?

Bild: Petr Jilek / Shutterstock.com

Hat die Weinlese begonnen, gibt es wenig später Traubenmost und prickelnden Sturm. Die frischen Trauben werden möglichst rasch nach der Lese verarbeitet. Traubenmost – der durch das Pressen der Trauben gewonnene Saft – ist einerseits Ausgangsprodukt für Wein, Schaumwein und etliche weitere Produkte, er wird aber auch gerne so ­getrunken. Stammt er ausschließlich aus ­österreichischen Trauben, darf er zwischen 1. August und 31. Dezember des Ernte­jahres als österreichischer Traubenmost vertrieben werden.

Sturm: teilweise gegorener Traubenmost

Sturm ist teilweise gegorener Traubenmost. Bei der Gärung wird der natürliche Fruchtzucker der Trauben durch Weinhefe in Alkohol und Kohlensäure umgewandelt. Das Getränk ist hefetrüb und prickelt leicht.

Geschütztes Produkt

Die Bezeichnung "Sturm" ist ­EU-weit ­geschützt, ihre Verwendung nur ­unter ­bestimmten Voraussetzungen erlaubt: ­Dem­nach darf teil­weise gego­re­ner Traubenmost nur dann als "Sturm" verkauft werden, wenn er ausschließlich aus Trauben erzeugt wurde, die in Öster­reich geerntet und verarbeitet wurden.

Als Herkunft der Trauben sind die Weinbau­regionen Weinland, Steirerland oder Bergland zulässig. Darüber hinaus darf Sturm nur zwischen 1. August und 31. Dezember des jeweiligen Erntejahres und solange er gärt in Verkehr gebracht werden.

Chemische Konservierung nicht erlaubt

Ein ­Hemmen bzw. Unterbrechen der Gärung und ihr erneutes Einleiten vor der Abgabe an ­Verbraucher ist aber zulässig. Zur Gärungsverzögerung ist ausschließlich das Kühlen erlaubt. Pasteurisieren oder chemische Konservierung sind nicht gestattet. Die Verkehrs­bezeichnung für Sturm lautet übrigens "teilweise gego­rener Traubenmost g.g.A.".

Verschiedene Sturmsorten

Verschiedene Sturmsorten

Sturm gab es früher in erster Linie beim Heurigen und bei den Winzern vor Ort. Mittlerweile ist er auch in ­vielen Supermärkten und im Weinfachhandel erhältlich. Bei uns wird großteils weißer Sturm angeboten, roter Sturm ist eher selten. ­Zusätzlich gibt es regionale Spezialitäten wie Schilchersturm aus der Weststeiermark und Uhudlersturm aus dem Süd­burgenland.

Sturm gärt in der Flasche weiter. Damit das dabei entstehende Kohlendioxid die Flaschen nicht sprengt, dürfen sie nicht fest verschlossen werden. Sie können daher nur stehend transportiert und gelagert werden.

Geschmack ändert sich rasch

Je nachdem, wie weit der Gärungsprozess fortgeschritten ist, ist Sturm mehr oder ­weniger süß. Der Geschmack ändert sich von Tag zu Tag. Am besten kosten Sie den Sturm gleich nach dem Einkauf. Ist er zu süß, lassen Sie ihn für einige Stunden bei Zimmertemperatur stehen. Schmeckt er "gerade richtig", stellen Sie ihn in den Kühlschrank. Durch die Kälte wird der Gärungsprozess verzögert.

Sturm schmeckt zu deftigen Jausen, zu ­Maroni und klassischen Herbstgerichten wie etwa Gansl. Will man ihn "richtig" trinken, erhebt man das Glas mit der linken Hand. Statt "Prost" heißt es nun "Mahlzeit" oder auch "Krixikraxi". Streng genommen darf man mit Sturm übrigens nicht anstoßen. ­Puristen tun das nur mit getauftem Wein.

Alkoholgehalt und Verdauung

Zu Beginn der Gärung enthält Sturm noch wenig Alkohol. Doch der Gehalt steigt mit Fortschreiten der Gärung. Weißer Sturm darf einen Gesamtalkoholgehalt bis zu 13,5 % vol., roter Sturm bis zu 14,5 % vol. haben.

Weil seine Süße den Alkoholgehalt überdeckt, trinkt sich Sturm leicht. Doch die Kombination mit Zucker und Kohlensäure lässt den Alkohol schnell in den Blutkreis- lauf übergehen. Dass man nach einigen ­Gläsern mitunter gar nicht so wenig Alkohol intus hat, merkt man oft erst spät. Sturm regt außerdem die Darm­tätigkeit an. Zu viel davon kann Durchfall verursachen.

Vom "Sturm" zum "Staubigen"

Sturm ist ein klassisches sai­sonales Produkt. Gegen Ende der Gärung wird er zum "Staubigen" – zu trübem Jungwein. Auch der hat seine treuen Fans.

Obwohl Sturm bis Jahresende verkauft werden darf, endet die Saison meistens schon mit 11. November, wenn der junge Wein getauft wird.

Obstweine aus verschiedenen Früchten

Wein lässt sich nicht nur aus Weintrauben erzeugen. Es gibt auch Obstweine aus anderen Früchten. Sie werden durch alkoholische Gärung des Saftes oder der Maische von frischem Kern-, Stein-, Beeren- oder sonstigem Obst hergestellt und haben einen Alkoholgehalt von mindestens 1,2 % vol.

Für Obstwein gelten andere gesetzliche Vorgaben als für Wein aus Weintrauben – ausgenommen davon sind Keltertrauben, die nicht der Art Vitis vinifera angehören oder nicht aus einer Kreuzung der Art Vitis vinifera mit anderen Arten der ­Gattung Vitis stammen. Aus diesen Keltertrauben darf Obstwein erzeugt werden.

Aus Kernobst erzeugter Obstwein wird als "Obstwein", "Obstmost" oder schlicht "Most" bezeichnet. Wird er aus Steinobst gewonnen, heißt er "Steinobstwein". Ist er aus Beeren hergestellt, lautet die korrekte Bezeichnung "Beerenwein".

Verjus – ein etwas anderer Saft

Der aus unreifen Trauben gepresste saure Saft ist ein altbekanntes Würzmittel, das im Lauf der Zeit von Zitrusfrüchten verdrängt wurde. Heute wird Verjus gern wieder als Ersatz für Essig und Zitrusfrüchte beim Kochen und Backen verwendet. Mit Sodawasser gespritzt wird Verjus auch als Getränk geschätzt.

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