"Ist es zulässig, dass Lebensmittel in Österreich nur mit nicht-deutscher Aufschrift und Kennzeichnung angeboten werden?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Katrin Mittl.
Katrin Mittl, MSc. |
Grundsätzlich müssen alle verpackten Lebensmittel leicht verständlich und deutlich lesbar gekennzeichnet werden. Als leicht verständlich gelten in Österreich Angaben in deutscher Sprache.
Allgemein bekannte Ausdrücke wie etwa „made in“, „Grapefruit“, „Cornflakes“ oder „Energy Drink“ sowie aufgrund der ähnlichen Schreibweise leicht verständliche oder unübersetzbare Ausdrücke sind aber erlaubt. Zudem muss die Kennzeichnung dauerhaft angebracht sein und darf nicht durch andere Angaben verdeckt oder getrennt werden.
Neue Lebensmittelinformationsverordnung
Zur deutlichen Lesbarkeit gibt es in der neuen Lebensmittelinformationsverordnung unter anderem Regelungen zur Schriftgröße. Ein kleines x muss zukünftig mindestens 1,2 Millimeter groß sein. Bei Verpackungen, die kleiner als 80 Quadratzentimeter sind, reichen auch 0,9 Millimeter. Für Schriftart, Schriftfarbe und Hintergrund, welche für die Lesbarkeit eines Aufdrucks ebenfalls wichtig sind, gibt es bislang leider noch keine Regelungen. Zuständig für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften ist die Lebensmittelüberwachung bei der jeweiligen Bezirkshauptmanschaft, in größeren Städten das Marktamt. Weitere Neuerungen in der Lebensmittelkennzeichnung können hier nachgelesen werden Lebensmittelinformationsverordnung - Mehr Klartext auf Verpackungen