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Kreditkarten, Umzug mit Tücken, Anzüge unerwünscht - Fisch-Dose, kratzfeste Pfanne, Mehrwert-Briefmarken

Kreditkarten für die Kleinsten

Eine Kreditkartengesellschaft hat es geschafft, mit einer Aussendung zweimal ins Fettnäpfchen zu treten: Zum einen erging das Angebot für die Beantragung einer persönlichen Karte auch an ein sechsjähriges Kind. Zum anderen fehlten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (das Kleingedruckte), auf die im Antragsformular ordnungsgemäß und deutlich hingewiesen wurde und die der Neukunde mit seiner Unterschrift zur Kenntnis genommen und akzeptiert hätte. Vertrauen erweckend war diese Aktion wohl nicht, denn auch ein bekannter Name entbindet ein Unternehmen nicht von einer gewissen Sorgfaltspflicht im Sinne der Kunden.

 

Umzug mit Tücken

Ihr nächster Umzug kann Sie 10.000 oder auch 30.000 Schilling kosten. Diese gewaltigen Differenzen ermittelte die deutsche Zeitschrift „test“, die vor kurzem Möbelspediteure unter die Lupe genommen hat. Der Preis ist unter anderem davon abhängig, ob die Firmen nach Stunden oder zum Fixpreis abrechnen. Allerdings wollen sich nicht alle von ihnen ganz festlegen, woraus dann „Halbfixpreise“ – vorbehaltlich eines zusätzlichen, unerwarteten Aufwands – resultieren. Nicht alle Möbelpacker gingen mit den Möbeln wirklich sorgsam um. Da blätterte schon einmal etwas Lack ab, fielen Fachbretter im Stiegenhaus aus dem Kasten oder stürzte ein Möbelstück vom Außenlift vier Meter tief auf die Straße. Die Mitarbeiter einer Firma waren nicht gerade hoch motiviert und legten lieber ein paar Pausen mehr ein. Von anderen wiederum musste sich eine Kundin sagen lassen, sie solle sich ihren „Dreck“ doch selber machen.

Anzüge unerwünscht

Die Zeiten, als Lokalverbote langhaarige Jugendliche in Lederjacken betrafen, scheinen vorbei zu sein. Dies musste ein Londoner Anwalt feststellen, der am Feierabend eine Bar aufsuchen wollte. Leute in Anzügen seien unerwünscht, mußte er erfahren, denn – so der Wirt – mit solchen Typen habe es in der Vergangenheit Probleme gegeben. Da half es auch nichts, dass der Anwalt anbot, seine Krawatte abzunehmen. Es gehe nämlich um sein gesamtes Erscheinungsbild, erklärte ihm der Wirt. Mit trockener Kehle zog der Gentleman von dannen und musste zur Kenntnis nehmen, dass es kein allgemeines Recht gibt, in einem Lokal bedient zu werden.

 

Zweifelhafte Herkunft

Auf den Arm genommen fühlte sich ein französischer Konsument, der eine Dose Fisch mit dem Aufdruck „Produit en Bretagne“ kaufte. Bei genauer Betrachtung verriet ihm nämlich eine Fußnote, dass die Meeresbewohner selbst entweder aus der Nordsee oder aus südamerikanischen Gewässern stammten.

Garantiert kratzfeste Pfanne

„Dies ist die allerletzte Pfanne, die Sie jemals werden kaufen müssen“, posaunt ein amerikanischer Hersteller von Kochgeschirr in die Welt hinaus und setzt dem Ganzen eine fettgedruckte „lebenslange Garantie“ hinzu. Damit nicht genug: „Die patentierte Stahlbeschichtung blättert weder ab noch zerkratzt sie, selbst wenn Sie Kochutensilien aus Metall verwenden!“ – Wenn man die Kartonverpackung entfernt und die Gebrauchshinweise auf der Rückseite liest, hat man allerdings das Gefühl, dass den Hersteller angesichts seiner eigenen großspurigen Sprüche der Mut verlassen hat: „Die Verwendung von Kunststoff- oder Holzutensilien wird empfohlen…“

 

Mehrwert-Briefmarken

Mehrwert-Telefonnummern sind unter anderem bei telefonischen Gewinnspielen gang und gäbe. Jetzt hat ein einschlägiges Unternehmen in Zusammenarbeit mit der belgischen Post etwas Neues entwickelt: Gewinnspiel-Teilnehmer können ab sofort überfrankierte Postkarten einsenden, die mit speziellen Briefmarken freigemacht werden müssen. Der über das Porto hinausgehende Betrag wird von der Post an den Gewinnspielveranstalter überwiesen. Immerhin hat dieses System gegenüber dem Telefon für die Teilnehmer den Vorteil der Kostentransparenz. Die wirklichen Gewinner sind da wie dort aber ohnehin die Veranstalter.

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