Richtlinie für Telefondienste
In Großbritannien ist das Independent Committee for the Supervision of Stan-dards of Telephone Information Services (ICSTIS) die Kontrollinstanz für die Aktivitäten kostenpflichtiger Telefondienste. Mittlerweile hat das ICSTIS bereits die achte Ausgabe seiner Richtlinien veröffentlicht. Neu darin ist das Verbot von Geldpreisen bei Gewinnspielen, die auf Kinder abzielen. Außerdem soll künftig, sobald die vertelefonier-ten Gebühren die Höhe von rund 150 Schilling erreichen, eine Warnung gegeben werden. Der Anrufer muß dann zunächst gefragt werden, ob er weitertelefonieren möchte, und wenn ja, muß er dies mittels Knopfdruck bestätigen.