Was bedeutet eigentlich "hergestellt für ..."?
Häufig findet man auf diversen Produkten die Angabe "hergestellt für ...". Wer der tatsächliche Produzent der Ware ist, erfahren Konsumenten nicht. Oft können Kunden nicht einmal erkennen, ob die auf der Packung genannte Firma nun der Hersteller, der Verpacker oder der Verkäufer ist. Auch aus dem Identitätskennzeichen, welches auf allen tierischen Lebensmitteln zu finden ist, kann man weder den Hersteller noch die Herkunft der Rohstoffe ableiten.
Hersteller muss nicht angegeben werden
Laut Lebensmittelinformationsverordnung muss auf verpackten Lebensmitteln der Hersteller nicht angegeben werden. Verlangt wird nur der Name oder die Firma und die Anschrift jenes Lebensmittelunternehmers, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird. Ist der Unternehmer nicht in der Europäischen Union niedergelassen, muss der Importeur genannt werden, der das Lebensmittel in die Union einführt.