"Müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Birgit Beck.
Mag. Birgit Beck |
Gentechnisch veränderte verpackte Lebensmittel, die in Europa gehandelt werden, müssen besonders gekennzeichnet sein. Das gilt genauso für lose, unverpackte Ware. Es gibt aber auch Produkte, bei denen die Gentechnik direkt wie indirekt eine Rolle spielen kann. Ein Beispiel dafür ist die Sojabohne. Wird aus gentechnisch veränderten Sojabohnen Öl gewonnen und daraus Margarine hergestellt, muss dieses Produkt entsprechend gekennzeichnet sein. Wird genverändertes Soja aber als Futtermittel für Hühner, Schweine oder Kühe eingesetzt, unterliegen die daraus gewonnen Produkte wie Eier, Fleisch oder Milch nicht der Kennzeichnungspflicht. Auf der sicheren Seite ist man mit biologischen Lebensmitteln. Sie müssen immer ohne Einsatz von Gentechnik hergestellt werden. Gleiches gilt für in Österreich hergestellte Produkte mit der Auslobung „gentechnikfrei“ bzw. „Ohne Gentechnik“.