Kann ein Fruchtaufstrich tatsächlich aus 114 % Zutaten bestehen?
Ein Fruchtaufstrich wird mit der Aussage „75 % Frucht“ beworben. Laut Zutatenliste enthält der Aufstrich Zucker, Orangen (38 %), Grapefruit (19 %), Zitrone (12 %) und Limetten (7 %). Zusammengerechnet sind das 76 % Frucht. Dazu kommt noch der Zucker. Da er an erster Stelle in der Auflistung steht, muss sein Anteil mindestens 38 % ausmachen, da ja die einzelnen Zutaten nach ihrem Mengenanteil in absteigender Reihenfolge genannt werden. Macht also nach Adam Riese 114 % Inhaltstoffe!
Wasserverlust bei der Zubereitung
Tatsächlich ist eine solche Kennzeichnung gesetzeskonform. Es gibt nämlich eine Ausnahmeregelung für die Kennzeichnung des Fruchtanteils in Fruchtaufstrichen: Hier bezieht sich der angegebene Fruchtgehalt auf die Früchte, die zur Herstellung von 100 g Fruchtaufstrich eingesetzt wurden. Da es bei der Zubereitung zu Wasserverlusten kommen kann, ist der tatsächliche Fruchtanteil im Endprodukt geringer.