Immer öfter finden sich in Supermärkten Fleisch und Fleischprodukte, die mit einem Halal-Gütesiegel ausgezeichnet sind. In jüdischen Fleischhauereien gibt es dagegen koscheres Fleisch zu kaufen. Voraussetzung für beides ist die rituelle Schlachtung von Tieren.
Wer sich für das Angebot in den Kühlvitrinen der Supermärkte interessiert, stellt fest: Der Markt für Fleisch und Wurst, die mit der Auslobung "halal" versehen sind, wächst. Und das nicht nur bei uns. In Frankreich gibt es inzwischen Bio-Halal-Fleisch zu kaufen, in Großbritannien und den USA bietet McDonald’s Halal-Burger an und bei einigen britischen Supermarktketten lassen ganze Halal-Regale bei der muslimischen Zielgruppe keinen Wunsch offen.
Halal = erlaubt
Immer mehr Kebap-Stände weisen darauf hin, dass ihre Produkte halal sind (Bild: Tacha/VKI) |
Das Wort "halal" oder auch "helal" stammt aus dem Arabischen und bedeutet "erlaubt, zulässig, rein". Halal-Produkte entsprechen dem islamischen Religionsgesetz (Scharia) und können von den Gläubigen guten Gewissens konsumiert werden.
Von Natur aus halal sind Frischmilch, frisches Obst und Gemüse, Eier und pflanzliche Öle. Ebenfalls erlaubt ist das Fleisch von Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel.
Haram = verboten
Das genaue Gegenteil von halal ist "haram", was so viel wie "verboten, unzulässig" bedeutet. Alkoholische Getränke, aber auch Alkohol in Nahrungsmitteln wie z.B. in Pralinen oder Kuchen sind für Muslime tabu. Schweinefleisch und daraus gewonnene Zutaten wie Gelatine gehören ebenfalls zu den verbotenen Lebensmitteln. Auch das Fleisch von Pferden und Eseln ist haram, weil diese Tiere zum Tragen von Lasten bestimmt sind.
Verunreinigungen durch verbotene Zusätze
Die Einteilung in erlaubt und verboten ist allerdings nicht immer ganz einfach. Durch die moderne Lebensmittelverarbeitung kann es bei der Herstellung von Nahrungsmitteln leicht zu Verunreinigungen kommen, etwa durch verbotene Zusätze wie bestimmte Emulgatoren, Aroma- oder Farbstoffe.