Und wieder ist es soweit: Bunt gefärbte und bemalte Eier zum Schmücken und Verzehren begleiten uns durch die Osterzeit. Woran lassen sich Herkunft und Frische erkennen? Und wie viele Eier darf man essen?
Laut AMA (Agrarmarkt Austria) konsumiert ein Österreicher pro Jahr durchschnittlich 234 Eier. Ob wir die Eier mit gutem Gewissen genießen können, sagt uns die Einzel-Eikennzeichnung. Seit 2004 ist die EU-weit gültige Einzelkennzeichnung der Eier verpflichtend. Ein Stempel mit dem sogenannten Erzeugercode auf jedem Ei gibt Bescheid über Haltungsform, Herkunftsland und den landwirtschaftlichen Betrieb aus dem es kommt.
Lautet die Zahl zB 2 AT 1234567 so lassen sich daraus folgende Details ablesen: Die erste Zahl gibt die Haltungsform an: in diesem Fall 2 für Bodenhaltung. Die Buchstaben stehen für den Ländercode, also AT für Österreich, DE für Deutschland, BE für Belgien usw. Die siebenstellige Zahl hinter dem Ländercode informiert über die landwirtschaftliche Betriebsnummer. Zusätzlich kann noch MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) angegeben sein. Die Kennzeichnung MHD auf dem Ei ist freiwillig, verpflichtend ist sie allerdings auf der Verpackung.
Käfighaltung in Österreich verboten
Die Kennzeichnung 0 steht für biologische Erzeugung. Die so produzierten Eier stammen immer aus Freilandhaltung. Die Futtermittel für die Legehennen kommen aus biologischem Anbau.
Die Kennziffer 1 bezeichnet Freilandhaltung. Die Hennen haben Auslauf auf einer begrünten Fläche. Es gibt Bäume, Sträucher und einen Unterstand.
Kennziffer 2: Bei dieser Art der Haltung können sich die Hennen in einem Stall frei auf dem Boden bewegen.
Die Zahl 3 bedeutet Käfighaltung. Hier leben die Legehennen in Kleingruppen in einem Käfig mit Gitterboden. Diese konventionelle Käfighaltung ist in der EU seit 2012 und in Österreich seit 2009 verboten. In der EU wurden die konventionellen Käfige durch sogenannte ausgestaltete Käfige abgelöst. Diese Käfige sind etwas größer: pro Henne werden 750 cm2 bzw. 600 cm2 nutzbare Fläche vorgeschrieben. Und es gibt Sitzstangen sowie Nestflächen mit Einstreu.
In Österreich sind diese Käfige seit Jänner 2009 verboten. Es können hier aber ausgestaltete Käfige, die vor dem 1.01.2005 genehmigt wurden, noch bis zum Jahr 2020 genutzt werden. Eier aus ausgestalteten Käfigen werden weiterhin mit der Ziffer 3 gekennzeichnet. Auch bei dieser Haltungsform können sich die Tiere kaum artgerecht verhalten, weshalb Tierschützer sie ablehnen.
Herkunft der Ostereier
In Österreich werden rund um Ostern jedes Jahr 50 Millionen Eier gekocht, industriell gefärbt, verpackt und für den Verkauf vorbereitet. Bei gefärbten Eiern gibt es keinen verpflichtenden Herkunftsstempel. Dadurch kann sich die groteske Situation ergeben, dass den Konsumenten erst wieder versteckte Käfigeier untergejubelt werden. Denn durch die Farbe auf den Eiern lässt sich der Kennzeichnungsstempel nicht mehr erkennen.
Auf freiwilliger Basis sind genauere Angaben zur Herkunft über das Herkunftssicherheitssystems der AMA (Agrarmarkt Austria) möglich. Erkennbar sind diese Eier an der rot-weiß-roten AMA-Herkunftsbanderole.
Auch abseits von Ostern
Längst überfällig ist die Kennzeichnung der Zutaten von verarbeiteten Produkten wie zB Teigwaren mit Eiern. Die Kunden sollten wissen, was sie kaufen. Gleichzeitig sind die Hersteller aufgerufen, den Konsumenten freiwillige Angaben zur Herkunft der verwendeten Eier zu liefern.