Immer wieder weisen uns Leser auf ärgerliche Verpackungen hin. Hier wieder ein Beispiel: DAS gesunde PLUS - Teebeutel
Ich bin immer wieder über diverse Mogelpackungen verärgert und erstaunt. Diesen Tee werde ich bestimmt nicht mehr kaufen!
Dr. Barbara Thometich, E-Mail
Diese Stellungnahme wurde uns, durch dm, vom Hersteller des Produktes übermittelt:
Unter einer Mogelpackung versteht man eine Verpackung, welche über die wirkliche Menge des Inhalts hinwegtäuscht.
Grundlage für die Überprüfung, ob in einer Fertigpackung genügend Inhalt vorhanden ist, ist das Eichgesetz §7 sowie die Fertigpackungsverordnung. Das Gesetz enthält jedoch keine konkreten Regelungen, in welchem Verhältnis Inhalt und Verpackungsgröße zueinander stehen dürfen.
Anmerkung der Redaktion: Dieses Eichgesetz existiert nur in Deutschland. In Österreich gibt es keine vergleichbare Regelung oder Verordnung.
Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist eine Verpackung nicht zulässig, wenn die Füllmenge einer undurchsichtigen Fertigverpackung von dem Fassungsvermögen des Behälters um mehr als 30 % abweicht – mit anderen Worten: Wenn die Verpackung zu rund einem Drittel Luft enthält.
Die Abbildung des reklamierten Produktes zeigt deutlich, dass diese 30% nicht überschritten sind. Des Weiteren sind in der Verpackung 25 Teebeutel enthalten, wie es auf der Faltschachtel angegeben ist.
Während des Produktionsprozesses wird jede Faltschachtel gewogen und es werden stündlich zusätzliche Inprozesskontrollen überprüft. Dadurch können wir die Einhaltung der Fertigpackungsverordnung garantieren.
Seit geraumer Zeit haben sogenannte Mogelpackungen schlechte Presse gemacht, da einige Hersteller diese als Möglichkeit nutzen, unbemerkt ihre Preise zu erhöhen. Die Verpackung bleibt gleich, jedoch der Inhalt wird verringert. Auf die Gesamtmenge bezogen, lohnt sich dies in wirtschaftlicher Hinsicht für den Hersteller.
Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir diese Möglichkeit nicht genutzt haben. Die Einwaage sowie die Anzahl der Teebeutel sind bisher nicht verändert worden.
Wir können uns diesen Vorfall nur durch das unterschiedliche Volumen des Tees erklären. Für die Packbarkeit des Tees in Teebeutel müssen einige physikalische Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählt unter anderem das Schüttvolumen. Nur wenn die Mindestvorgabe von 150 g/500 mL erreicht ist, lässt sich der Tee ohne Probleme abpacken. Da es sich bei Tee um ein Naturprodukt handelt, können jedoch die Eigenschaften und somit auch das Volumen von Charge zu Charge variieren.
Hat eine Charge also z.B. ein Schüttvolumen von 150 g/500 mL ist diese genauso packbar wie eine Charge mit einem Schüttvolumen von 200 g/500mL. Durch das unterschiedliche Volumen ändert sich jedoch auch das Gesamtvolumen in der Faltschachtel obwohl die Anzahl der Teebeutel sowie das Gesamtgewicht bei beiden Schachteln gleich sind.