Erfrischungsgetränke dürfen maximal 320 mg Koffein/Liter enthalten. Ab einem Koffeingehalt von 150 mg/Liter muss der Hinweis "Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" aufgedruckt werden – gefolgt vom Gehalt an Koffein pro 100 ml.
Bei Tees und Kaffees gibt es allerdings eine Ausnahme: Ist durch die Produktbezeichnung ersichtlich, dass es sich um Tee oder Kaffee handelt, muss der Koffeingehalt nicht gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Eistee – hier ist auf den ersten Blick meist nicht erkennbar, ob das Getränk Koffein enthält oder nicht.
Als Faustregel gilt: Aufgüsse aus Früchte- und Kräutertee enthalten kein Koffein, während z.B. Schwarz- und Grüntees koffeinhaltig sind.
500 ml Eistee auf Grün- oder Schwarztee-Basis enthalten übrigens etwa gleich viel Koffein wie 300 ml Cola.